Unterstützung der Erziehung Link zur Förderung kopieren

Ist das Kindeswohl gefährdet und ist zu erwarten, dass die Gefährdung bei Verbleib in der Familie oder im sonstigen bisherigen Wohnumfeld abgewendet werden kann, ist Kindern und Jugendlichen Unterstützung der Erziehung zu gewähren. Diese umfasst:

  • Familienintensivbetreuung (durch qualifizierte Betreuer)
  • Ambulante Betreuung
  • Hort- und Kindergartenbetreuung (Zuschüsse)
  • Therapeutische Maßnahmen (Zuschüsse zu Therapien)

Die Zahlung durch das Land Kärnten erfolgt an den Leistungserbringer, Begünstigter ist das Kind bzw. der Jugendliche.    

Rechtsgrundlage

§ 44 Kärntner Kinder- und Jugendhilfegesetz - K- KJHG, LGBl. 83/2013 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1032275