Unterbringung im Rahmen der vollen Erziehung - Krisenpflege
Kärnten
Krisenpflegeplätze sind Pflegeverhältnisse, in denen die Übernahme eines Pflegekindes bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres, jedenfalls aber bis zur Beendigung der Volksschule, für maximal zwölf Wochen aufgrund einer besonderen Krisensituation in der Familie des Kindes erfolgt. Das Pflegekindergeld (Krisenpflegeeltern) ist Teil des Pflegekinderwesens und dieses beinhaltet alle Maßnahmen, die notwendig und geeignet sind, um einen Minderjährigen die nach seiner Persönlichkeit erforderliche Erziehung sowie die seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Berufsausbildung zu sichern. Das Pflegekindergeld für Krisenpflege umfasst folgende Förderung: Pflegeeltern von Kindern in einer vorübergehenden Krisensituation erhalten richtsatzgemäße laufende monatliche Geldleistungen (pro Kind und Tag) bzw. Sonderleistungen für besondere Betreuungsmaßnahmen.