Beitragsfreier Kindergarten Kinder 0-6 Jahre Link zur Förderung kopieren

Förderung der Bildung von Kindern 0-6 Jahre (Grundbeitrag und Verwaltungszuschuss) in privatrechtlich organisierten Bildungseinrichtungen. Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Alter der Kinder (0-3 bzw. 3-6 Jahre) und der Betreuungsdauer.

Der Grundbeitrag stellt eine Förderung der Trägerorganisation dar, welche über eine entsprechende Vereinbarung mit der Stadt Wien verfügt. Dieser wird monatlich gewährt und pro Kind im Alter von 0 bis 6 Jahren berechnet und kann daher auch für Kinder aus österreichischen Bundesländern ausbezahlt werden, wenn sie in einer behördlich genehmigten elementaren Bildungseinrichtung einer privaten Trägerorganisation innerhalb des Wiener Stadtgebietes betreut werden. Der Grundbeitrag ist für die Kosten im Zusammenhang mit dem Betrieb einer elementaren Bildungseinrichtung aufzuwenden.

Der Verwaltungszuschuss ist gestaffelt nach der Gruppenanzahl der jeweiligen Trägerorganisation und ist für jene Kosten aufzuwenden, die zusätzlich zum Betrieb der Gruppen (z.B. pädagogische Leitung, EDV-System, Steuerberatung, etc.) anfallen. Der Verwaltungszuschuss wird pro Gruppe und Monat ausbezahlt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Kindergärten (MA10), Fachbereich Wirtschaft, Finanzen und Infrastruktur, Referat Förderwesen
3., Thomas-Klestil-Platz 11
+43 1 4000-90225
foerderungen@ma10.wien.gv.at
https://www.wien.gv.at/kontakte/ma10/

Rechtsgrundlage

Beschluss des Wiener Gemeinderats vom 25.06.2014 Allgemeine Förderrichtlinie für Förderungen zur Gewährleistung der elementaren Bildung und Betreuung durch private Trägerorganisationen bzw. Tageseltern in Wien im Rahmen des Modells „Beitragsfreier Kindergarten“
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1027531