Förderung der Bildung von Kindern 0-6 Jahre (Grundbeitrag und Verwaltungszuschuss) in privatrechtlich organisierten Bildungseinrichtungen. Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Alter der Kinder (0-3 bzw. 3-6 Jahre) und der Betreuungsdauer.
Der Grundbeitrag stellt eine Förderung der Trägerorganisation dar, welche über eine entsprechende Vereinbarung mit der Stadt Wien verfügt. Dieser wird monatlich gewährt und pro Kind im Alter von 0 bis 6 Jahren berechnet und kann daher auch für Kinder aus österreichischen Bundesländern ausbezahlt werden, wenn sie in einer behördlich genehmigten elementaren Bildungseinrichtung einer privaten Trägerorganisation innerhalb des Wiener Stadtgebietes betreut werden. Der Grundbeitrag ist für die Kosten im Zusammenhang mit dem Betrieb einer elementaren Bildungseinrichtung aufzuwenden.
Der Verwaltungszuschuss ist gestaffelt nach der Gruppenanzahl der jeweiligen Trägerorganisation und ist für jene Kosten aufzuwenden, die zusätzlich zum Betrieb der Gruppen (z.B. pädagogische Leitung, EDV-System, Steuerberatung, etc.) anfallen. Der Verwaltungszuschuss wird pro Gruppe und Monat ausbezahlt.