Ruhegeld für Pflegepersonen von Pflegekindern Link zur Förderung kopieren

Das Land Steiermark gewährt Personen, die Pflegekinder betreut haben, ein Ruhegeld, sofern keine andere gleichwertige oder ähnliche Leistung von einer anderen Gebietskörperschaft bezogen wird.

Das Ruhegeld beträgt nach mindestens 15 Jahren Pflegeelternschaft für ein oder zwei Pflegekinder € 188,98 monatlich; wenn diese mindestens 20 Jahre gepflegt wurden, dann beträgt es € 261,65 monatlich.
Sind drei oder mehr Pflegekinder betreut worden, beträgt das Ruhegeld bei 15 Jahren Pflege € 225,32, bei 20 Jahren € 297,99 monatlich.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Landes Steiermark über die Gewährung von Ruhegeld für Pflegepersonen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1025568