Ruhegeld für Pflegepersonen von Pflegekindern Link zur Förderung kopieren

Das Land Steiermark gewährt Personen, die Pflegekinder betreut haben, ein Ruhegeld, sofern keine andere gleichwertige oder ähnliche Leistung von einer anderen Gebietskörperschaft bezogen wird.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Integration
https://www.soziales.steiermark.at/cms/ziel/108507127/DE/

Das Ruhegeld beträgt nach mindestens 15 Jahren Pflegeelternschaft für ein oder zwei Pflegekinder EUR 207,88 monatlich; wenn diese mindestens 20 Jahre gepflegt wurden, dann beträgt es EUR 287,82 monatlich.
Sind drei oder mehr Pflegekinder betreut worden, beträgt das Ruhegeld bei 15 Jahren Pflege EUR 247,85 bei 20 Jahren EUR 327,79 monatlich.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Landes Steiermark über die Gewährung von Ruhegeld für Pflegepersonen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1025568

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