Ruhegeld des Landes Kärnten für Pflegepersonen von Pflegekindern
Kärnten
In Anerkennung der Verdienste der Pflegepersonen, die im Rahmen einer Maßnahme der Jugendwohlfahrt langjährig mit der Förderung verhaltensauffälliger Minderjähriger befasst waren bzw. diese aus insuffizienten Elternhäusern stammenden Minderjährigen in ihre Familie aufgenommen haben, wird diesem Personenkreis aufgrund der geltenden Richtlinien ein monatliches Ruhegeld gewährt.