Förderung Kinderferienaktivwoche Link zur Förderung kopieren

Das Land Steiermark gewährt Familien mit geringem Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen eine Beihilfe für ZWEI & MEHR Kinder-Ferien-Aktivwochen in der Steiermark. Mit dieser Leistung will das Land Steiermark möglichst vielen Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an Aktivwochen ermöglichen. Aktivwochen müssen von anerkannten Trägerorganisationen angeboten werden und der Richtlinie der Kinder-Ferien-Aktivwochen entsprechen, damit sie gefördert werden können. Mit Hilfe unseres Kinder-Ferien-Aktivwochen-Emblems wird Ihnen die Suche nach anerkannten Ferienanbietenden, die vom Land Steiermark gefördert werden, erleichtert.

Die Beihilfe hat das Ziel, berufstätige Eltern bei ihren Betreuungspflichten zu unterstützen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A6 Bildung und Gesellschaft, Förderungsmanagement
Karmeliterplatz 2, 8010 Graz
abt06-foem@stmk.gv.at

mit der Antragstellung sind keine Kosten verbunden

Rechtsgrundlage

Richtlinie für die Gewährung von Beihilfen des Landes Steiermark für ZWEI & MEHR Kinderferien-Aktivwochen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1009000

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