Förderung Kinderferien-Aktivwochen Link zur Förderung kopieren

Das Land Steiermark gewährt einkommensschwachen Familien, Mehrkindfamilien und Alleinerziehenden unter bestimmten Voraussetzungen eine Beihilfe für Kinder-Ferien-Aktivwochen in den Ferien. Mit dieser freiwilligen Leistung soll möglichst vielen Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an einer mindestens 5-tägigen Kinder-Ferien-Aktivwoche mit Übernachtung oder einer 5-tägigen Kinder-Ferien-Aktivwoche mit Tagesbetreuung von mindestens 8 Stunden ermöglicht werden. Weiters zielt die Beihilfe darauf ab, berufstätige Eltern im Sinne der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei ihren Betreuungspflichten zu unterstützen.

Die Kinder-Ferien-Aktivwochen müssen von einem anerkannten FerienanbieterIn angeboten werden und den Richtlinien der Kinder-Ferien-Aktiv-Wochen entsprechen, damit sie gefördert werden können.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A6 Fachabteilung Gesellschaft, Förderungsmanagement
abt06gd-foem@stmk.gv.at

mit der Antragstellung sind keine Kosten verbunden

TeilnehmerInnenliste wird mit dem jeweiligen Ferienanbieter abgeglichen

Rechtsgrundlage

Richtlinie für die Gewährung von Beihilfen für Kinderferien-Aktivwochen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1009000