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Förderungen zum Thema Stipendien, Beihilfen für SchülerInnen

Förderung der Ausbildung in Pflege- und Sozialbetreuungsberufen
Burgenland
Die demografische Entwicklung zeigt ein Ansteigen der älteren Bevölkerung. Mit einer älteren Bevölkerung gehen auch erhöhte Pflege- und Betreuungsbedarfe und damit vermehrt Bedarfe an Pflegeleistungen einher. Die Steigerung der Attraktivität der Pflegeausbildung ist eine Strategie, um der bestehenden Personalproblematik entgegenzuwirken. Mit dem Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz, werden seitens des Bundes Finanzmittel zur Verfügung gestellt, welche die Pflegeausbildung attraktiveren sollen. Der Bund bietet mit dem Pflegeausbildungszweckzuschussgesetz den Ländern die Möglichkeit, die Ausbildungen im Pflegebereich attraktiver zu gestalten, um mehr Menschen für Pflegeberufe zu gewinnen. Dies soll unter anderem über finanzielle Anreize erreicht werden, die sich vorrangig direkt an die Auszubildenden richten. Beim Pflegeausbildungszweckzuschuss handelt es sich um die Möglichkeit einer freiwilligen Leistung der Länder zum Zwecke der Förderung der Pflegeausbildung, welche selbstständig entscheiden können, wen es die Förderung unter welchen Rahmenbedingen auszahlt. Das Land Burgenland gewährt daher als Träger von Privatrechten eine Förderung an Auszubildende in Pflegeberufen sowie auch an Auszubildende in Sozialbetreuungsberufe. Ziel der Förderung ist es, Ausbildungen in Pflege- und Sozialbetreuungsberufen attraktiver zu gestalten, um mehr Menschen für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe zu gewinnen.
Schulfahrtbeihilfe
Österreich
Gewährung für jeden Monat, in dem der Schüler/die Schülerin die Schule besucht, in einem Schuljahr jedoch höchstens für zehn Monate, in Verbindung mit einem Praktikum für elf Monate, nach Ablauf des Unterrichtsjahres. Eine Schulfahrtbeihilfe kann auch beantragt werden, wenn im Lehrplan der Schule ein Praktikum verpflichtend vorgesehen ist und die Schüler/innen für einen bestimmten Zeitraum täglich zu diesem Praktikumsort fahren müssen. Die Schulfahrtbeihilfe beträgt je nach Länge des Schulweges und der Anzahl der Schulbesuchstage 4,4 € bis 39,4 € pro Monat. Für Schüler/innen, die notwendigerweise eine Zweitunterkunft außerhalb des inländischen Hauptwohnortes in der Nähe der Schule bewohnen, besteht Anspruch auf eine Heimfahrtbeihilfe, sofern keine unentgeltliche Beförderung in Anspruch genommen werden kann. Die Höhe dieser Fahrtenbeihilfe beträgt je nach Entfernung zwischen dem Hauptwohnort im Inland und der Zweitunterkunft zwischen 19 € und 58 € pro Monat. Stehen für den Schul- bzw. Praktikumsbesuch sowie für die Fahrten der Schüler/innen zwischen deren inländischer Wohnung im Hauptwohnort und der Zweitunterkunft am Schul- oder Praktikumsort (bzw. in der Nähe davon) öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung, wird die Schulfahrtbeihilfe anstelle der mtl. Pauschalbeträge ausgehend vom Preis des "Netztickets" für Schüler/innen im jeweiligen Verkehrsverbund ermittelt. Der Ticketpreis wird um den pauschalen Selbstbehalt (19,60 € ) vermindert und je 1/12 der verbleibenden Kosten pro Anspruchsmonat als Schulfahrtbeihilfe gewährt.