Kostenübernahme für den Hausunterricht Link zur Förderung kopieren

Die Kosten für den Hausunterricht für krebskranke Kinder und in anderen Krankheitsfällen mit ähnlichem Verlauf werden übernommen. Antragsberechtigt und Empfänger der Förderung sind die Eltern dieser Kinder. Diese Förderung beschränkt sich auf den Pflichtschulbereich und auf versäumte Unterrichtseinheiten (keine Nachhilfestunden!). Der Hausunterricht wird von Lehrerinnen und Lehrern durchgeführt. Die anerkannten Kosten pro Unterrichtseinheit betragen 25 Euro. Das Ausmaß der Wochenstundenzahl richtet sich grundsätzlich nach dem Gesundheitszustand des Kindes, soll aber durchschnittlich 15 Wochenstunden nicht übersteigen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der oö. Landesregierung Direktion Kultur und Gesellschaft Abteilung Gesellschaft
Bahnhofplatz 1 4021 Linz
0732772015501
geft.post@ooe.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.07.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Für die Abrechnung der Unterrichtseinheiten erhalten die unterrichtenden Lehrpersonen Formulare bei der Bildungsregion/Bildungsdirektion für Oberösterreich. Die von den Lehrpersonen ausgefüllten Abrechnungsformulare sind nach Unterfertigung durch den Elternteil an den Bildungsregion/Bildungsdirektion für Oberösterreich zu senden, der diese aus pädagogischer Sicht bestätigt und wiederum an die Abteilung Gesellschaft des Landes Oberösterreich weiterleitet. Die Eltern erhalten den gewährten Landesbeitrag und sind verpflichtet, diesen an die unterrichtende Lehrperson weiterzugeben.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1031285

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