Errichtungsförderung im Eigentum S.WFG 2025 Link zur Förderung kopieren

Gefördert wird die Errichtung von 

  • Wohnungen im Rahmen eines Baulandsicherungsmodells
  • Wohnungen oder zusätzlichen Wohnräumen durch Nachverdichtung
  • Bauernhäusern oder Austraghäusern oder einer abgeschlossenen Austragswohnung im Bauernhaus
  • einer Wohnung auf unbebauten Grundstücken

Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar und wahlweise kann unter bestimmten Voraussetzungen ein rückzahlbarer Annuitätenzuschuss gewährt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 10 - Planen, Bauen, Wohnen
Postfach 527, 5010 Salzburg
wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/210

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.04.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Genauere Informationen finden Sie unter folgendem Link.

Genauere Informationen finden Sie unter folgendem Link.

Die Prüfung erfolgt aufgrund von angegebenen persönlichen Daten, Einkommensunterlagen, Meldedaten, Versicherungsdatenauszügen, Belegkontrollen, AMS-Bestätigungen, Kontoauszügen, Scheidungsvergleichen, Gerichtsurteilen, Jugendamtsvereinbarungen und diversen anderen behördlichen Bestätigungen.
Weiters kann eine Vorort-Kontrolle durch eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter der Abteilung erfolgen.

Rechtsgrundlage

§ 21 (1) Z 3 - 6 S.WFG 2025; § 6 ff WFV 2025
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1 Mio. Euro

Referenznummer

1073352

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