Errichtungsförderung im Eigentum S.WFG 2025 Link zur Förderung kopieren

Gefördert wird die Errichtung von 

  • Wohnungen im Rahmen eines Baulandsicherungsmodells
  • Wohnungen oder zusätzlichen Wohnräumen durch Nachverdichtung
  • Bauernhäusern oder Austraghäusern oder einer abgeschlossenen Austragswohnung im Bauernhaus
  • einer Wohnung auf unbebauten Grundstücken

Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar und wahlweise kann unter bestimmten Voraussetzungen ein rückzahlbarer Annuitätenzuschuss gewährt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 10 - Planen, Bauen, Wohnen
Postfach 527, 5010 Salzburg
wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/210

Genauere Informationen finden Sie unter folgendem Link.

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Die Prüfung erfolgt aufgrund von angegebenen persönlichen Daten, Einkommensunterlagen, Meldedaten, Versicherungsdatenauszügen, Belegkontrollen, AMS-Bestätigungen, Kontoauszügen, Scheidungsvergleichen, Gerichtsurteilen, Jugendamtsvereinbarungen und diversen anderen behördlichen Bestätigungen.
Weiters kann eine Vorort-Kontrolle durch eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter der Abteilung erfolgen.

Rechtsgrundlage

§ 21 (1) Z 3 - 6 S.WFG 2025; § 6 ff WFV 2025
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1 Mio. Euro

Referenznummer

1073352

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