Heizkostenzuschuss Link zur Förderung kopieren

Das Land Tirol gewährt alljährlich für die Heizperiode einen einmaligen Zuschuss zu den Heizkosten laut der geltenden Richtlinie des Landes Tirol für den Heizkostenzuschuss.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Soziales
soziales@tirol.gv.at

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Landes Tirol für den Heizkostenzuschuss
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1016211

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