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Förderungen zum Thema Umwelt-, Klima-, Natur- und Artenschutz

ARF - Biodiversitätsfonds
Österreich
Der Biodiversitätsfonds zielt auf den Erhalt, auf die Verbesserung und auf die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt in Österreich durch Unterstützung von Maßnahmen zur Umsetzung der nationalen Biodiversitäts-Strategie in Ergänzung zu den Maßnahmen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union oder des Waldfonds ab. Insbesondere sollen Beiträge zur Erreichung folgender Zielsetzungen geleistet werden: Der Status von 30 % der gefährdeten Arten, Biotoptypen und Lebensraumtypen ist verbessert; 30 % der Landesfläche ist naturschutzrechtlich gesichert; Auf diesen 30 % der Landesfläche ist der Anteil der streng geschützten Flächen entscheidend erhöht; Ein bundesweites Monitoringprogramm für die Biodiversität ist eingerichtet und wird umgesetzt; Maßnahmen zur Vernetzung von Schutzgebieten durch Lebensraumkorridore wurden umgesetzt; Gegenstand der Förderung sind: Kosten von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt, zur Verbesserung und Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme und zur Lebensraumvernetzung oder zum Aufbau infrastruktureller Einrichtungen zur Wissensvermittlung für die breite Öffentlichkeit und zur Besucherlenkung; Kosten für den Erwerb, die Anpachtung oder die Abgeltung von Nutzungsbeschränkung von Flächen, die für den Schutz oder Verbesserung der Biodiversität in Österreich von Bedeutung sind; Kosten von Vorleistungen, Maßnahmen für den Aufbau eines Biodiversitätsmonitorings sowie der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der Initiierung, Planung und Umsetzung von Maßnahmen gemäß Punkt 1; Kosten von Eigenleistungen gemäß § 3 Abs. 1; Kosten von Maßnahmen für die Durchführung des Biodiversitätsmonitorings und der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der nationalen Biodiversitäts-Strategie; Kosten von Projekten zur Verbesserung der Kenntnisse und der Grundlagen zu Biodiversität und Ökosystemleistungen sowie zu den Ursachen deren Gefährdung und deren Reduktion; Die Förderung von Maßnahmen, für die aufgrund materiellgesetzlicher Vorgaben Förderungen aus Mitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik oder des Waldfonds in einem, gemäß den unionsrechtlichen Vorgaben höchstmöglichen Ausmaß gewährt werden können, ist ausgeschlossen. Die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands von Gewässern sind jedoch zulässig. Der Ausschluss der Förderbarkeit gilt nicht für Maßnahmen, die im Hinblick auf die nationale Biodiversitäts-Strategie von besonderer förderpolitischer Bedeutung sind. Darunter sind Maßnahmen zum Schutz und Erhalt gefährdeter Arten und Lebensräume, die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme sowie die Überwachung des Status und der Trends der Biodiversität zu verstehen. Finanziert von der Europäischen Union - Next Generation EU
Biodiversitätsfonds
Österreich
Der Biodiversitätsfonds zielt auf den Erhalt, auf die Verbesserung und auf die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt in Österreich durch Unterstützung von Maßnahmen zur Umsetzung der nationalen Biodiversitäts-Strategie in Ergänzung zu den Maßnahmen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union oder des Waldfonds ab. Insbesondere sollen Beiträge zur Erreichung folgender Zielsetzungen geleistet werden: Der Status von 30 % der gefährdeten Arten, Biotoptypen und Lebensraumtypen ist verbessert; 30 % der Landesfläche ist naturschutzrechtlich gesichert; Auf diesen 30 % der Landesfläche ist der Anteil der streng geschützten Flächen entscheidend erhöht; Ein bundesweites Monitoringprogramm für die Biodiversität ist eingerichtet und wird umgesetzt; Maßnahmen zur Vernetzung von Schutzgebieten durch Lebensraumkorridore wurden umgesetzt; Gegenstand der Förderung sind: Kosten von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt, zur Verbesserung und Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme und zur Lebensraumvernetzung oder zum Aufbau infrastruktureller Einrichtungen zur Wissensvermittlung für die breite Öffentlichkeit und zur Besucherlenkung; Kosten für den Erwerb, die Anpachtung oder die Abgeltung von Nutzungsbeschränkung von Flächen, die für den Schutz oder Verbesserung der Biodiversität in Österreich von Bedeutung sind; Kosten von Vorleistungen, Maßnahmen für den Aufbau eines Biodiversitätsmonitorings sowie der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der Initiierung, Planung und Umsetzung von Maßnahmen gemäß Punkt 1; Kosten von Eigenleistungen gemäß § 3 Abs. 1; Kosten von Maßnahmen für die Durchführung des Biodiversitätsmonitorings und der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der nationalen Biodiversitäts-Strategie; Kosten von Projekten zur Verbesserung der Kenntnisse und der Grundlagen zu Biodiversität und Ökosystemleistungen sowie zu den Ursachen deren Gefährdung und deren Reduktion; Die Förderung von Maßnahmen, für die aufgrund materiellgesetzlicher Vorgaben Förderungen aus Mitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik oder des Waldfonds in einem, gemäß den unionsrechtlichen Vorgaben höchstmöglichen Ausmaß gewährt werden können, ist ausgeschlossen. Die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands von Gewässern sind jedoch zulässig. Der Ausschluss der Förderbarkeit gilt nicht für Maßnahmen, die im Hinblick auf die nationale Biodiversitäts-Strategie von besonderer förderpolitischer Bedeutung sind. Darunter sind Maßnahmen zum Schutz und Erhalt gefährdeter Arten und Lebensräume, die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme sowie die Überwachung des Status und der Trends der Biodiversität zu verstehen.
Förderungen des Oberösterreichischen Landschaftsentwicklungsfonds
Oberösterreich
Der Oö. Landschaftsfonds leistet Beiträge zur nachhaltigen Sicherung und Entwicklung natürlicher und durch Bewirtschaftung entstandener Lebensräume für Pflanzen und Tiere, sowie der Lebensgrundlagen für Menschen. Ebenso werden dadurch die Lebensverhältnisse im ländlichen Raum verbessert. Zu den langfristigen Zielen des OÖ. Landschaftsfonds zählen: Die Sicherung und Entwicklung von ökologisch wertvollen Land- und Wasserflächen zur Ergänzung des Biotopverbunds, zur Verbesserung der Gewässerstruktur und des Hochwasserschutzes, insbesondere durch Uferrandstreifen und Überflutungsflächen. Die Unterstützung bei der Umsetzung überregionaler und regionaler Planungen und Projekte, die mit den Zielen des Oö. Landschaftsfonds übereinstimmen und Synergien mit anderen Projektpartnerinnen/Projektpartnern erzeugen (z.B. Biotopverbundsysteme, Wildtierkorridore, Bewirtschaftungspläne für Flussgebiete, Projekte im Rahmen von Gemeinschaftsinitiativen,...) Schaffung und Erweiterung von Pufferstreifen zwischen ökologisch wertvollen Flächen und landwirtschaftlich intensiv bewirtschafteten Flächen. Professionelles Flächenmanagement und fachgerechte Beratung von Eigentümerinnen/Eigentümern und Bewirtschafterinnen/Bewirtschaftern von ökologisch wertvollen Flächen hinsichtlich Pflege und Bewirtschaftung (z.B. ökologische Ausgleichsflächen im Zuge von Straßenneubauten, Ökoflächen aus Flurneuordnungsverfahren, Uferrandstreifen und Überflutungsflächen).
Investitionen in die Entwicklung v. Waldgebieten & Verbesserung der Lebensfähigkeit v. Wäldern (M08)
Österreich
Die Maßnahme M08 - „Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern“ umfasst 7 Vorhabensarten, durch deren Umsetzung die nachhaltige und ressourceneffiziente Planung und Bewirtschaftung der österreichischen Waldflächen und der damit einhergehende Schutz der Öffentlichkeit vor Naturgefahren, der Erhalt und die Verbesserung der Biodiversität von Waldökosystemen, die Versorgung mit nachwachsenden Rohstoffen und die Sicherung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum sichergestellt werden soll. Darüber hinaus leistet die Maßnahme einen wertvollen Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels und seiner Auswirkungen. Es sind Aktivitäten im Rahmen folgender Vorhabensarten (VHA) förderbar: Aufforstung und Anlage von Wäldern (VHA 8.1.1) Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung von Wäldern nach Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen - Forstschutz (VHA 8.4.1) Investitionen zur Stärkung von Resistenz und ökologischem Wert des Waldes - Öffentlicher Wert & Schutz vor Naturgefahren (VHA 8.5.1) Investitionen zur Stärkung von Resistenz und ökologischem Wert des Waldes - Genetische Ressourcen (VHA 8.5.2) Investitionen zur Stärkung des ökologischen Werts der Waldökosysteme - Wald-Ökologie-Programm (VHA 8.5.3) Investitionen in Forsttechniken, Verarbeitung, Mobilisierung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse (VHA 8.6.1) Erstellung von waldbezogenen Plänen auf betrieblicher Ebene (VHA 8.6.2)
Landesvertragsnaturschutzprogramm des Landes Salzburg
Salzburg
Die neue Förderrichtlinie des Landes bietet in Kombination mit der Naturschutzmaßnahme des ÖPUL-2023 ein vielfältiges Angebot an Biodiversitätsförderungen. Sie sind die Grundlage des partnerschaftlichen Naturschutzes im Bundesland Salzburg. Das im Bundesvergleich modernste und sehr umfassende Förderangebot soll den bisherigen Salzburger Weg des Angebotsnaturschutzes erfolgreich fortschreiben. Das Förderangebot der Richtlinie gliedert sich in die „Kleinbetriebs- und Differenzregelung“ sowie in die Fördersparten der „Speziellen Richtlinie“. Die „Spezielle Richtlinie“ umfasst nachfolgende zehn Maßnahmengruppen: Biodiversitätsförderung von Dauerlebensräumen im Grünland Biodiversitätsförderung auf Almen Biodiversitätsförderungen auf Ackerflächen Biodiversitätsförderung durch Wiederherstellung von Lebensräumen auf Grünland und Ackerflächen Biodiversitätsförderungen im Wald Biodiversitätsförderung an stehenden und fließenden Gewässern Biodiversitätsförderung an Alm-, Forst- und Wirtschaftswegen Biodiversitätsförderung zur Erhaltung und Entwicklung von Moorlebensräumen Erhaltung und Neuanlage traditioneller Kulturlandschaftselemente Gesamt- und überbetriebliche Biodiversitätsförderungen Als Förderwerber kommen in Betracht: natürliche Personen im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25% nicht übersteigt, juristische Personen, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25% nicht übersteigt, sowie deren Zusammenschlüsse (im Folgenden Personenvereinigungen) sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25% nicht übersteigt, die einen landwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften.
Naturschutzfonds Projektförderung
Salzburg
Die Mittel des Salzburger Naturschutzfonds dienen der landesweiten Förderung von Naturschutzprojekten im Rahmen der Fachdisziplin Landschaftsplanung. Die Förderabwicklung sowie die Projektbetreuung erfolgen durch die Abt. 5 des Amtes der Salzburger Landesregierung. Die Mittel des Fonds werden zur Finanzierung von eigenen Projekten des Landes sowie zur Förderung von Vorhaben Dritter verwendet. Förderungsempfänger sind Gemeinden des Landes Salzburgs sowie natürliche oder juristische Personen und Personengemeinschaften des bürgerlichen Rechts. Die Fondsmittel werden als nationale Gegenüberstellungsmittel für EU-Kofinanzierungsprojekte des nationalen GAP-Strategieplans, des Finanzierungsinstrumentes "Life+" bzw. des "Strukturfonds" herangezogen. Die Projektförderungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung und insbesondere zur Wiederherstellung ökologisch wertvoller Lebensräume und Lebensräumen von Arten. Bei den Projektförderungen wird die Förderung auf Basis von Rechnungen abgegolten. Eine Förderung kann gewährt werden: Privatrechtliche Sicherung von ökologisch wertvollen Grundstücken zu Naturschutzzwecken (insbesondere durch Kauf oder den Erwerb von Nutzungsrechten). Kofinanzierung von Naturschutzprojekten im Rahmen von EU-Fonds, Aktionsprogrammen oder Gemeinschaftsinitiativen der EU (z.B. ELER, EFRE, LIFE). Maßnahmen von Gemeinden im Sinne des Pkt. 6.1. Erstellung und Umsetzung von Landschaftspflegeplänen (§ 35 NSchG), Pflege- und Entwicklungskonzepten, Strategien. Maßnahmen zur Vermittlung von Wissen über die Natur und zur Bewusstseinsbildung (zB Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung und Nutzergruppen für die Anliegen des Naturschutzes). Erstellung und Bearbeitung des Biotopkatasters (§ 36 NSchG). Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz und zur Erhaltung von Tier- und Pflanzenarten. Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz und zur Erhaltung von naturschutzfachlich wertvollen Lebensräumen. Weitere Maßnahmen, die im erheblichen Interesse des Naturschutzes gelegen sind und die Projektcharakter haben (zB Monitoringprojekte). Vorfinanzierung der unter den Pkt. 4.1 – 4.9. genannten Maßnahmen, von Ausgleichsmaßnahmen (§ 51 NSchG) oder Ersatzleistungen (§ 3a Abs 4a NSchG). Vorfinanzierung der Kosten einer nach § 46 NSchG durchzuführenden Wiederherstellung. Finanzierung von Wiederherstellungen durch das Land Salzburg gem. § 46 Abs1 letzter Satz NSchG, oder wenn der Verpflichtete zahlungsunfähig ist. Kofinanzierung von Ausgleichsmaßnahmen (§ 51 NSchG) oder Ersatzleistungen (§ 3a Abs 4a NSchG).
Wiener Reparaturbon
Wien
"Wien repariert´s - Der Wiener Reparaturbon" ist ein Förderprogramm von Reparaturen zur Nutzungsdauerverlängerung im Rahmen des Reparaturnetzwerks Wien für die Jahre 2023 bis 2027. Die Reparatur von Produkten stellt einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft dar. Reparieren vermeidet Abfälle und spart Rohstoff- und Energieressourcen. Das Produkt selbst und die im Produkt versteckte graue Energie – die Energiemenge die für die Herstellung des Produkts benötigt wurde – bleibt durch Reparatur erhalten. Die Stadt Wien unterstützt seit nunmehr über 20 Jahren das Reparaturnetzwerk Wien, einen Zusammenschluss von Reparaturbetrieben verschiedenster Branchen, das der Reparatur von Produkten den Vorzug gibt. Der Neukauf von Produkten steht hier nicht im Fokus. Pro Jahr werden von den Betrieben ca. 50.000 Reparaturen durchgeführt und jährlich etwa 600 Tonnen Abfälle vermieden und somit Rohstoffe und CO2 gespart. Um einen weiteren Anreiz in der Bevölkerung zu setzen, der Reparatur gegenüber dem Neukauf den Vorzug zu geben, soll die Reparatur mit dem Wiener Reparaturbon – in Folge Reparaturbon genannt – gefördert werden. Jeder Reparaturbon fördert die Reparatur mit bis zu 50 % aber maximal € 100,-- der Bruttoreparaturkosten bzw. bis zu maximal € 55,-- brutto für die Erstellung eines Kostenvoranschlags, sofern die Reparatur unterbleibt. Der Reparaturbon kann bei Wiener Betrieben bzw. in Wiener Filialen, welche die Kriterien des Wiener Reparaturnetzwerks (https://www.reparaturnetzwerk.at/) erfüllen, eingelöst werden, wobei für den Bezug des Reparaturbons keine Wohnsitzbeschränkungen bestehen.