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Förderungen zum Thema Umwelt-, Klima-, Natur- und Artenschutz

Burgenländisches Arten- und Lebensraumschutzprogramm
Burgenland
Förderungsprogramm zur Bewahrung und Verbesserung des Erhaltungszustandes gefährdeter wildlebender Pflanzen und Tierarten sowie gefährdeter Lebensräume. Zielsetzungen Der Schutz der Tier- und Pflanzenwelt um ihrer selbst willen gilt als ethische Verpflichtung. Neben ihrem Eigenwert, der allen unseren Mitgeschöpfen zukommt, dient der Artenschutz aber auch der langfristigen Interessenssicherung der Menschen. Die Verantwortung gegenüber künftigen Generationen verpflichtet uns, die in den Arten ruhenden materiellen und immateriellen Güter auch für unsere Nachkommen ungeschmälert zu erhalten und zu verbessern. Tier- und Pflanzenarten bilden in ihrem Zusammenwirken einen lebenswichtigen Bestandteil von Ökosystemen. Auch der Mensch mit seinem allgegenwärtigen Landnutzungsanspruch ist auf vielfältige Weise mit den Arten und deren Lebensgemeinschaften direkt und indirekt verknüpft. Arten- und Biotopschutz wird deshalb heute vielfach als notwendige Überlebensstrategie verstanden. Vorrangiges Ziel ist es, den bedrohlichen Artenrückgang zu stoppen und die Existenz aller heimischen Tier- und Pflanzenarten, sowie die Vielfalt der Lebensräume und damit auch deren nachhaltige Funktions- und Nutzungsfähigkeit zu sichern. Die "Erhaltung" umfasst alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Population gefährdeter wildlebender Pflanzen- und Tierarten sowie gefährdeter natürlicher Lebensräume in einem günstigen Erhaltungszustand im Sinne der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zu erhalten oder diesen wiederherzustellen (Art. 1 lit. a cit. Richtlinie).
Förderungen des Oberösterreichischen Landschaftsentwicklungsfonds
Oberösterreich
Der Oö. Landschaftsfonds leistet Beiträge zur nachhaltigen Sicherung und Entwicklung natürlicher und durch Bewirtschaftung entstandener Lebensräume für Pflanzen und Tiere, sowie der Lebensgrundlagen für Menschen. Ebenso werden dadurch die Lebensverhältnisse im ländlichen Raum verbessert. Zu den langfristigen Zielen des OÖ. Landschaftsfonds zählen: Die Sicherung und Entwicklung von ökologisch wertvollen Land- und Wasserflächen zur Ergänzung des Biotopverbunds, zur Verbesserung der Gewässerstruktur und des Hochwasserschutzes, insbesondere durch Uferrandstreifen und Überflutungsflächen. Die Unterstützung bei der Umsetzung überregionaler und regionaler Planungen und Projekte, die mit den Zielen des Oö. Landschaftsfonds übereinstimmen und Synergien mit anderen Projektpartnerinnen/Projektpartnern erzeugen (z.B. Biotopverbundsysteme, Wildtierkorridore, Bewirtschaftungspläne für Flussgebiete, Projekte im Rahmen von Gemeinschaftsinitiativen,...) Schaffung und Erweiterung von Pufferstreifen zwischen ökologisch wertvollen Flächen und landwirtschaftlich intensiv bewirtschafteten Flächen. Professionelles Flächenmanagement und fachgerechte Beratung von Eigentümerinnen/Eigentümern und Bewirtschafterinnen/Bewirtschaftern von ökologisch wertvollen Flächen hinsichtlich Pflege und Bewirtschaftung (z.B. ökologische Ausgleichsflächen im Zuge von Straßenneubauten, Ökoflächen aus Flurneuordnungsverfahren, Uferrandstreifen und Überflutungsflächen).
Kreislaufwirtschaft
Österreich
Gefördert werden Investitionen und immaterielle Maßnahmen von Projekten folgender Aktionsfelder: Zirkuläres Design: Umfasst sind Maßnahmen zur Entwicklung, Konzeption, Implementierung und Umsetzung von zirkulärem Design. Unter zirkulärem Design wird dabei Folgendes verstanden: Nachhaltige Geschäftsmodelle: Entwicklung und Umsetzung von Geschäftsmodellen, deren Prozesse und Abläufe dazu geeignet sind, die Intensität oder Dauer der Nutzung eines Produktes zu erhöhen, Bewusstsein für Umweltschutz zu unterstützen, Konsumverhalten in diese Richtung zu beeinflussen, weitere sinnvolle Nutzungsmöglichkeiten zu erschließen, regionale Strukturen zu stärken und Ressourcen einzusparen oder Abfälle zu reduzieren. Sortierung von getrennt angefallenen oder getrennt gesammelten Abfällen, inklusive Spenden Wiederverwendung (Reuse), Refurbishment und Vorbereitung zur Wiederverwendung: Verwendung von Produkten oder Bestandteilen, die keine Abfälle sind, für denselben Zweck, für den sie ursprünglich eingesetzt und bestimmt waren sowie Prüfung, Reinigung oder Reparatur, bei der Produkte sowie Bestandteile von Produkten, die zu Abfällen geworden sind, so vorbereitet werden, dass sie ohne weitere Vorbehandlung wiederverwendet werden können, wobei das Produkt oder seine Bestandteile mit derselben oder einer verbesserten Funktionalität dem selben oder einem anderen Zweck dienen können. Recycling und sonstige stoffliche Verwertung von Abfällen: Aufbereitung von Abfallmaterialien zu Produkten, Sachen oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke; Nutzung der stofflichen Eigenschaften von Abfällen mit dem Hauptzweck der Substitution von Primärrohstoffen; ausgenommen Kompostierung organischer Materialien und Verfüllung. Anlagen zur Verbrennung von kommunalem Klärschlamm als Vorbehandlung vor einer Rückgewinnung von Phosphor aus der dabei entstehenden Verbrennungsasche Anlagen zur Rückgewinnung von Phosphor aus der Verbrennungsasche von Klärschlammverbrennungsanlagen Anlagen zur stofflichen Verwertung von Rückständen aus Abfallverbrennungsanlagen
Naturschutzfonds Projektförderung
Salzburg
Die Mittel des Salzburger Naturschutzfonds dienen der landesweiten Förderung von Naturschutzprojekten im Rahmen der Fachdisziplin Landschaftsplanung. Die Förderabwicklung sowie die Projektbetreuung erfolgen durch die Abt. 5 des Amtes der Salzburger Landesregierung. Die Mittel des Fonds werden zur Finanzierung von eigenen Projekten des Landes sowie zur Förderung von Vorhaben Dritter verwendet. Förderungsempfänger sind Gemeinden des Landes Salzburgs sowie natürliche oder juristische Personen und Personengemeinschaften des bürgerlichen Rechts. Die Fondsmittel werden als nationale Gegenüberstellungsmittel für EU-Kofinanzierungsprojekte des nationalen GAP-Strategieplans, des Finanzierungsinstrumentes "Life+" bzw. des "Strukturfonds" herangezogen. Die Projektförderungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung und insbesondere zur Wiederherstellung ökologisch wertvoller Lebensräume und Lebensräumen von Arten. Bei den Projektförderungen wird die Förderung auf Basis von Rechnungen abgegolten. Eine Förderung kann gewährt werden: Privatrechtliche Sicherung von ökologisch wertvollen Grundstücken zu Naturschutzzwecken (insbesondere durch Kauf oder den Erwerb von Nutzungsrechten). Kofinanzierung von Naturschutzprojekten im Rahmen von EU-Fonds, Aktionsprogrammen oder Gemeinschaftsinitiativen der EU (z.B. ELER, EFRE, LIFE). Maßnahmen von Gemeinden im Sinne des Pkt. 6.1. Erstellung und Umsetzung von Landschaftspflegeplänen (§ 35 NSchG), Pflege- und Entwicklungskonzepten, Strategien. Maßnahmen zur Vermittlung von Wissen über die Natur und zur Bewusstseinsbildung (zB Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung und Nutzergruppen für die Anliegen des Naturschutzes). Erstellung und Bearbeitung des Biotopkatasters (§ 36 NSchG). Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz und zur Erhaltung von Tier- und Pflanzenarten. Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz und zur Erhaltung von naturschutzfachlich wertvollen Lebensräumen. Weitere Maßnahmen, die im erheblichen Interesse des Naturschutzes gelegen sind und die Projektcharakter haben (zB Monitoringprojekte). Vorfinanzierung der unter den Pkt. 4.1 – 4.9. genannten Maßnahmen, von Ausgleichsmaßnahmen (§ 51 NSchG) oder Ersatzleistungen (§ 3a Abs 4a NSchG). Vorfinanzierung der Kosten einer nach § 46 NSchG durchzuführenden Wiederherstellung. Finanzierung von Wiederherstellungen durch das Land Salzburg gem. § 46 Abs1 letzter Satz NSchG, oder wenn der Verpflichtete zahlungsunfähig ist. Kofinanzierung von Ausgleichsmaßnahmen (§ 51 NSchG) oder Ersatzleistungen (§ 3a Abs 4a NSchG).
Naturschutzförderungen des Landes Salzburg (Landesvertragsnaturschutzprogramm)
Salzburg
Die neue Förderrichtlinie des Landes bietet in Kombination mit der Naturschutzmaßnahme des ÖPUL-2023 ein vielfältiges Angebot an Biodiversitätsförderungen. Sie sind die Grundlage des partnerschaftlichen Naturschutzes im Bundesland Salzburg. Das im Bundesvergleich modernste und sehr umfassende Förderangebot soll den bisherigen Salzburger Weg des Angebotsnaturschutzes erfolgreich fortschreiben. Das Förderangebot der Richtlinie gliedert sich in die „Kleinbetriebs- und Differenzregelung“ sowie in die Fördersparten der „Speziellen Richtlinie“. Die „Spezielle Richtlinie“ umfasst nachfolgende zehn Maßnahmengruppen: Biodiversitätsförderung an Dauerlebensräumen und Ertragsgrünland Biodiversitätsförderung auf Almen Biodiversitätsförderungen auf Ackerflächen Biodiversitätsförderung durch Wiederherstellung von Lebensräumen auf Grünland und Ackerflächen Biodiversitätsförderungen im Wald Biodiversitätsförderung an stehenden und fließenden Gewässern Biodiversitätsförderung an Alm-, Forst- und Wirtschaftswegen Biodiversitätsförderung zur Erhaltung und Entwicklung von Moorlebensräumen Erhaltung und Neuanlage traditioneller Kulturlandschaftselemente Gesamt- und überbetriebliche Biodiversitätsförderungen Als Förderwerber kommen in Betracht: natürliche Personen im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25% nicht übersteigt, juristische Personen, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25% nicht übersteigt, sowie deren Zusammenschlüsse (im Folgenden Personenvereinigungen) sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25% nicht übersteigt, die einen landwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften.
Wiener Reparaturbon
Wien
"Wien repariert´s - Der Wiener Reparaturbon" ist ein Förderprogramm von Reparaturen zur Nutzungsdauerverlängerung im Rahmen des Reparaturnetzwerks Wien für die Jahre 2023 bis 2027. Die Reparatur von Produkten stellt einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft dar. Reparieren vermeidet Abfälle und spart Rohstoff- und Energieressourcen. Das Produkt selbst und die im Produkt versteckte graue Energie – die Energiemenge die für die Herstellung des Produkts benötigt wurde – bleibt durch Reparatur erhalten. Die Stadt Wien unterstützt seit nunmehr über 20 Jahren das Reparaturnetzwerk Wien, einen Zusammenschluss von Reparaturbetrieben verschiedenster Branchen, das der Reparatur von Produkten den Vorzug gibt. Der Neukauf von Produkten steht hier nicht im Fokus. Um einen weiteren Anreiz in der Bevölkerung zu setzen, der Reparatur gegenüber dem Neukauf den Vorzug zu geben, soll die Reparatur mit dem Wiener Reparaturbon – in Folge Reparaturbon genannt – gefördert werden. Jeder Reparaturbon fördert die Reparatur mit bis zu 50 % aber maximal € 100,-- der Bruttoreparaturkosten bzw. bis zu maximal € 55,-- brutto für die Erstellung eines Kostenvoranschlags, sofern die Reparatur unterbleibt. Der Reparaturbon kann bei Wiener Betrieben bzw. in Wiener Filialen, welche die Kriterien des Wiener Reparaturnetzwerks erfüllen und beim Förderprogramm Wiener Reparaturbon mitmachen (https://www.reparaturnetzwerk.at/), eingelöst werden, wobei für den Bezug des Reparaturbons keine Wohnsitzbeschränkungen bestehen.