Wiener Bio-Aktionsprogramm 2022+
Wien
FördernehmerInnen sind Natürliche Personen, Juristische Personen, Personenvereinigungen sowie Gebietskörperschaften und deren Einrichtungen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Betriebsstandort Wien, in einem Mindestausmaß in Wien gelegene, landwirtschaftlich genutzte Flächen haupt- oder nebenberuflich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften und in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind. Folgende Förderungen können gewährt werden: Teil A - Maßnahmen zur Startförderung von Bio-Betrieben Teil B - Maßnahmen im Bereich Produktionstechnik Teil C - Maßnahmen im Bereich Direktvermarktung Teil D - Maßnahmen im Bereich Beratung Details zu den Förderungen (Teile A bis D) können unter Punkt 1.1 der Förder-Richtlinie https://www.wien.gv.at/umwelt/wasserrecht/pdf/foerderrichtlinie-bio-aktionsprogramm.pdf entnommen werden.