Vertragsnaturschutz Link zur Förderung

Mit Grundeigentümern werden Verträge unterzeichnet, auf deren Flächen jede land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit sowie die Ausübung der Jagd zu unterlassen ist. Ausgenommen davon sind die Schafweide und die Ausübung der bestehenden Einforstungsrechte im Sinne des Salzburger Einforstungsrechtegesetzes.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Salzburger Nationalparkfonds
Mittersill

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 05.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Je nach Vertrag

Überprüfung im Gelände

Rechtsgrundlage

Gesetz vom 29. Oktober 2014 über den Nationalpark Hohe Tauern im Land Salzburg (S.NPG), LGBl. Nr. 3/2015 idgF, Vertragsnaturschutz-Vereinbarungen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1020908