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Förderungen zum Thema Umwelt-, Klima-, Natur- und Artenschutz

Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (M10)
Österreich
Die Maßnahme M10 – „Agrarumwelt- und Klimamaßnahme“ umfasst 19 Vorhabensarten, durch deren Umsetzung eine nachhaltige Landbewirtschaftung gefördert und ein Beitrag zum Schutz wertvoller Naturressourcen sowie zur Erhaltung und Verbesserung eines guten Umweltzustandes bzw. einer artenreichen Kulturlandschaft geleistet werden soll. Die Unterstützung umfasst die durch die Verpflichtungen entstandenen zusätzlichen Kosten und Einkommensverluste, die den Begünstigten infolge der eingegangenen Verpflichtungen entstehen. Konkret werden im Rahmen der Maßnahme Umweltleistungen in den Bereichen „Erhaltung und Förderung der Biodiversität“, „Schutz von Oberflächen- und Grundwasser“, „Schutz des Bodens“ sowie „Luftreinhaltung und Klimaschutz“ abgegolten, die über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen. Es sind Aktivitäten im Rahmen folgender Vorhabensarten (VHA) förderbar: Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (VHA 10.1.01) Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel (VHA 10.1.02) Verzicht auf Fungizide und Wachstumsregulatoren bei Getreide (VHA 10.1.03) Anbau seltener landwirtschaftlicher Kulturpflanzen (VHA 10.1.04) Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen (VHA 10.1.05) Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau (VHA 10.1.06) Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün (VHA 10.1.07) Mulch- und Direktsaat (inkl. Strip Till) (VHA 10.1.08) Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle (VHA 10.1.09) Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen (VHA 10.1.10) Pflanzenschutzmittelverzicht Wein und Hopfen (VHA 10.1.11) Silageverzicht (VHA 10.1.12) Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau (VHA 10.1.13) Bewirtschaftung von Bergmähwiesen (VHA 10.1.14) Alpung und Behirtung (VHA 10.1.15) Vorbeugender Grundwasserschutz (VHA 10.1.16) Bewirtschaftung auswaschungsgefährdeter Ackerflächen (VHA 10.1.17) Vorbeugender Oberflächengewässerschutz auf Ackerflächen (VHA 10.1.18) Naturschutz (VHA 10.1.19)
ARF - Biodiversitätsfonds
Österreich
Der Biodiversitätsfonds zielt auf den Erhalt, auf die Verbesserung und auf die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt in Österreich durch Unterstützung von Maßnahmen zur Umsetzung der nationalen Biodiversitäts-Strategie in Ergänzung zu den Maßnahmen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union oder des Waldfonds ab. Insbesondere sollen Beiträge zur Erreichung folgender Zielsetzungen geleistet werden: Der Status von 30 % der gefährdeten Arten, Biotoptypen und Lebensraumtypen ist verbessert; 30 % der Landesfläche ist naturschutzrechtlich gesichert; Auf diesen 30 % der Landesfläche ist der Anteil der streng geschützten Flächen entscheidend erhöht; Ein bundesweites Monitoringprogramm für die Biodiversität ist eingerichtet und wird umgesetzt; Maßnahmen zur Vernetzung von Schutzgebieten durch Lebensraumkorridore wurden umgesetzt; Gegenstand der Förderung sind: Kosten von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt, zur Verbesserung und Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme und zur Lebensraumvernetzung oder zum Aufbau infrastruktureller Einrichtungen zur Wissensvermittlung für die breite Öffentlichkeit und zur Besucherlenkung; Kosten für den Erwerb, die Anpachtung oder die Abgeltung von Nutzungsbeschränkung von Flächen, die für den Schutz oder Verbesserung der Biodiversität in Österreich von Bedeutung sind; Kosten von Vorleistungen, Maßnahmen für den Aufbau eines Biodiversitätsmonitorings sowie der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der Initiierung, Planung und Umsetzung von Maßnahmen gemäß Punkt 1; Kosten von Eigenleistungen gemäß § 3 Abs. 1; Kosten von Maßnahmen für die Durchführung des Biodiversitätsmonitorings und der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der nationalen Biodiversitäts-Strategie; Kosten von Projekten zur Verbesserung der Kenntnisse und der Grundlagen zu Biodiversität und Ökosystemleistungen sowie zu den Ursachen deren Gefährdung und deren Reduktion; Die Förderung von Maßnahmen, für die aufgrund materiellgesetzlicher Vorgaben Förderungen aus Mitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik oder des Waldfonds in einem, gemäß den unionsrechtlichen Vorgaben höchstmöglichen Ausmaß gewährt werden können, ist ausgeschlossen. Die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands von Gewässern sind jedoch zulässig. Der Ausschluss der Förderbarkeit gilt nicht für Maßnahmen, die im Hinblick auf die nationale Biodiversitäts-Strategie von besonderer förderpolitischer Bedeutung sind. Darunter sind Maßnahmen zum Schutz und Erhalt gefährdeter Arten und Lebensräume, die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme sowie die Überwachung des Status und der Trends der Biodiversität zu verstehen. Finanziert von der Europäischen Union - Next Generation EU
Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten (M07)
Österreich
Die Maßnahme M07 - „Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten“ umfasst ein Bündel an 15 zum Teil sehr unterschiedlichen Vorhabensarten, durch deren Umsetzung die Attraktivität ländlicher Regionen als Wirtschafts-, Lebens-, Wohn-, Erholungs- und Naturraum nachhaltig weiterentwickelt und die Aufrechterhaltung der infrastrukturellen Grundversorgung unterstützt werden soll. Neben der Sicherstellung, Entwicklung und dem Ausbau von lokalen Infrastrukturen (Internet, Wegenetz) und lokalen Basisdienstleistungen (Kinderbetreuung, Pflege, Gesundheitseinrichtungen etc.) sowie der Schaffung von lokalen Arbeitsplätzen sind Aktivitäten zur Erhaltung und Verbesserung des natürlichen und kulturellen Erbes (Stärkung der regionalen Identität, Erhaltung regionsspezifischer Landschaftsqualitäten) ebenso Bestandteil dieser Maßnahme wie die Umsetzung von Vorhaben im Bereich des Klimaschutzes (klimafreundliche Mobilität, erneuerbare Energien, Energieeffizienz). Es sind Aktivitäten im Rahmen folgender Vorhabensarten (VHA) förderbar: Pläne und Entwicklungskonzepte zur Erhaltung des natürlichen Erbes (VHA 7.1.1) Pläne und Entwicklungskonzepte zur Dorferneuerung (VHA7.1.2) Lokale Agenda 21 (VHA 7.1.3) Ländliche Verkehrsinfrastruktur (VHA 7.2.1) Investitionen in erneuerbare Energien (VHA 7.2.2) Umsetzung von Klima- und Energieprojekten auf lokaler Ebene (VHA7.2.3) Breitbandinfrastruktur in ländlichen Gebieten (VHA 7.3.1) Soziale Angelegenheiten (VHA 7.4.1) Klimafreundliche Mobilitätslösungen (klimaaktiv mobil) (VHA 7.4.2) Investitionen in kleine touristische Infrastruktur (VHA 7.5.1) Studien und Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes (VHA 7.6.1) Umsetzung von Plänen zur Dorferneuerung und Gemeindeentwicklung (VHA 7.6.2) Erhaltung und Entwicklung der Kulturlandschaft (VHA 7.6.3) Überbetriebliche Maßnahmen für die Bereiche Wald und Schutz vor Naturgefahren (VHA 7.6.4) Stärkung der Potenziale des alpinen ländlichen Raums (VHA 7.6.5)
Biodiversitätsfonds
Österreich
Der Biodiversitätsfonds zielt auf den Erhalt, auf die Verbesserung und auf die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt in Österreich durch Unterstützung von Maßnahmen zur Umsetzung der nationalen Biodiversitäts-Strategie in Ergänzung zu den Maßnahmen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union oder des Waldfonds ab. Insbesondere sollen Beiträge zur Erreichung folgender Zielsetzungen geleistet werden: Der Status von 30 % der gefährdeten Arten, Biotoptypen und Lebensraumtypen ist verbessert; 30 % der Landesfläche ist naturschutzrechtlich gesichert; Auf diesen 30 % der Landesfläche ist der Anteil der streng geschützten Flächen entscheidend erhöht; Ein bundesweites Monitoringprogramm für die Biodiversität ist eingerichtet und wird umgesetzt; Maßnahmen zur Vernetzung von Schutzgebieten durch Lebensraumkorridore wurden umgesetzt; Gegenstand der Förderung sind: Kosten von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt, zur Verbesserung und Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme und zur Lebensraumvernetzung oder zum Aufbau infrastruktureller Einrichtungen zur Wissensvermittlung für die breite Öffentlichkeit und zur Besucherlenkung; Kosten für den Erwerb, die Anpachtung oder die Abgeltung von Nutzungsbeschränkung von Flächen, die für den Schutz oder Verbesserung der Biodiversität in Österreich von Bedeutung sind; Kosten von Vorleistungen, Maßnahmen für den Aufbau eines Biodiversitätsmonitorings sowie der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der Initiierung, Planung und Umsetzung von Maßnahmen gemäß Punkt 1; Kosten von Eigenleistungen gemäß § 3 Abs. 1; Kosten von Maßnahmen für die Durchführung des Biodiversitätsmonitorings und der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der nationalen Biodiversitäts-Strategie; Kosten von Projekten zur Verbesserung der Kenntnisse und der Grundlagen zu Biodiversität und Ökosystemleistungen sowie zu den Ursachen deren Gefährdung und deren Reduktion; Die Förderung von Maßnahmen, für die aufgrund materiellgesetzlicher Vorgaben Förderungen aus Mitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik oder des Waldfonds in einem, gemäß den unionsrechtlichen Vorgaben höchstmöglichen Ausmaß gewährt werden können, ist ausgeschlossen. Die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands von Gewässern sind jedoch zulässig. Der Ausschluss der Förderbarkeit gilt nicht für Maßnahmen, die im Hinblick auf die nationale Biodiversitäts-Strategie von besonderer förderpolitischer Bedeutung sind. Darunter sind Maßnahmen zum Schutz und Erhalt gefährdeter Arten und Lebensräume, die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme sowie die Überwachung des Status und der Trends der Biodiversität zu verstehen.