Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des ökolog. Zustandes der Oberflächengewässer in Kärnten
Kärnten
Gegenstand der Förderung sind: Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit Maßnahmen zur Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen von Ausleitungen, von Rückstau und von Schwall Grundsatzkonzepte, Untersuchungen, Studien, generelle Planungen sowie Gutachten, die im Zusammenhang mit Maßnahmen gem. 1 bis 3 notwendig sind. Als Förderungswerber kommen in Betracht: Physische und juristische Personen, die eine Anlage zur Wasserkraftnutzung betreiben Physische und juristische Personen, die sonstige Anlagen betreiben, welche hydromorphologische Belastungen verursachen, wenn sie eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und am Markt als Anbieter eines Produktes oder einer Dienstleistung auftreten und somit dem EU Beihilfenrecht gemäß Art. 107 ff des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union- AEUV unterliegen.