Kreislaufwirtschaft Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden Investitionen und immaterielle Maßnahmen von Projekten folgender Aktionsfelder:

  • Zirkuläres Design: Umfasst sind Maßnahmen zur Entwicklung, Konzeption, Implementierung und Umsetzung von zirkulärem Design. Unter zirkulärem Design wird dabei Folgendes verstanden:
  • Nachhaltige Geschäftsmodelle: Entwicklung und Umsetzung von Geschäftsmodellen, deren Prozesse und Abläufe dazu geeignet sind, die Intensität oder Dauer der Nutzung eines Produktes zu erhöhen, Bewusstsein für Umweltschutz zu unterstützen, Konsumverhalten in diese Richtung zu beeinflussen, weitere sinnvolle Nutzungsmöglichkeiten zu erschließen, regionale Strukturen zu stärken und Ressourcen einzusparen oder Abfälle zu reduzieren.
  • Sortierung von getrennt angefallenen oder getrennt gesammelten Abfällen, inklusive Spenden
  • Wiederverwendung (Reuse), Refurbishment und Vorbereitung zur Wiederverwendung: Verwendung von Produkten oder Bestandteilen, die keine Abfälle sind, für denselben Zweck, für den sie ursprünglich eingesetzt und bestimmt waren sowie Prüfung, Reinigung oder Reparatur, bei der Produkte sowie Bestandteile von Produkten, die zu Abfällen geworden sind, so vorbereitet werden, dass sie ohne weitere Vorbehandlung wiederverwendet werden können, wobei das Produkt oder seine Bestandteile mit derselben oder einer verbesserten Funktionalität dem selben oder einem anderen Zweck dienen können.
  • Recycling und sonstige stoffliche Verwertung von Abfällen: Aufbereitung von Abfallmaterialien zu Produkten, Sachen oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke; Nutzung der stofflichen Eigenschaften von Abfällen mit dem Hauptzweck der Substitution von Primärrohstoffen; ausgenommen Kompostierung organischer Materialien und Verfüllung.
  • Anlagen zur Verbrennung von kommunalem Klärschlamm als Vorbehandlung vor einer Rückgewinnung von Phosphor aus der dabei entstehenden Verbrennungsasche
  • Anlagen zur Rückgewinnung von Phosphor aus der Verbrennungsasche von Klärschlammverbrennungsanlagen
  • Anlagen zur stofflichen Verwertung von Rückständen aus Abfallverbrennungsanlagen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9
1090 Wien
+43 1 31631 748
kreislaufwirtschaft@kommunalkredit.at
https://www.umweltfoerderung.at/

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über die Förderung von Maßnahmen in den Bereichen der Wasserwirtschaft, der Umwelt, der Altlastensanierung, des Flächenrecyclings, der Biodiversität und der Kreislaufwirtschaft und zum Schutz der Umwelt im Ausland sowie über das österreichische JI/CDM-Programm für den Klimaschutz (Umweltförderungsgesetz – UFG); Förderungsrichtlinie Kreislaufwirtschaft idgF;
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

61 Mio. Euro

Wirkungsziele

Stärkung der innovativen Umwelt- und Energietechnologien, green jobs (Arbeitsplätze im Sektor Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz) und der ökologischen (öffentlichen) Beschaffung zur Steigerung der Nachhaltigkeit in Produktion, Dienstleistung und Konsum
Förderung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft

Referenznummer

1072982