Förderung im Bereich Denkmalpflege
Steiermark
Die Förderungen sind für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung von sogenannten Flurdenkmälern, also vor allem Kleindenkmälern wie Kapellen, Bildstöcke, Pest- und Grenzsäulen, Feldkreuze und sonstige kulturgeschichtlich relevante Zeugnisse volkskulturellen Lebens sowie Kriegerdenkmäler vorgesehen. Für Pfarr- und Filialkirchen und sonstige sakrale Objekte kann ein Zuschuss für Restaurierungen gewährt werden.