Förderung im Zusammenhang mit der UNESCO-Welterbekonvention Link zur Förderung

Förderungen zur Erhaltung, Verbreitung und Unterstützung des kulturellen Erbes in Verbindung mit der UNESCO Welterbekonvention. Durch die von den Mitgliedsstaaten der UNESCO geschlossene Konvention verpflichten sich die Vertragsstaaten Kultur- und Naturgüter mit einem außergewöhnlichen universellen Wert für die gesamte Menschheit zu schützen und zu erhalten. Im Rahmen von regionalen oder überregionalen, thematisch ausgerichteten Sonderprojekten können zeitlich begrenzte Förderungen gewährt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Sektion Kunst und Kultur des zuständigen Bundesministeriums
Concordiaplatz 2, 1010 Wien
iv4@bmkoes.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Der Termin für die Abrechnung wird mit der Förderungszusage bekanntgegeben und hat durch Vorlage von saldierten Originalbelegen zu erfolgen.

Rechtsgrundlage

Artikel 5 des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, BGBl. 60/1993; Richtlinie für die Gewährung von Förderungen nach dem Denkmalschutzgesetz, BGBL 533/1923 idgF und dem UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, BGBL 60/1993; ARR 2014

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,9 Mio. Euro

Wirkungsziele

Nachhaltige Verankerung von zeitgenössischer Kunst in der Gesellschaft sowie Gewährleistung stabiler Rahmenbedingungen für Kunstschaffende.
Nachhaltige Absicherung der staatlichen Kultureinrichtungen sowie Unterstützung derselben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, Stärkung, Entwickeln und Absichern des kulturellen Erbes sowie Sicherstellen eines breiten Zugangs zu Kunst- und Kulturgütern für die Öffentlichkeit.

Referenznummer

1064252