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Förderungen zum Thema Denkmalschutz

Förderung der Erhaltung und Restaurierung der historischen Bausubstanz Wiens
Wien
Die Stadt Wien Kultur fördert stadtbildpflegerische Mehrkosten, die bei der Instandsetzung/Restaurierung eines Gebäudes nach den Richtlinien der Altstadterhaltung entstehen. Der Wiener Altstadterhaltungsfonds fördert insbesondere die Restaurierung und Konservierung: Der Außenerscheinung von Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen Der Außenerscheinung von Gebäuden, die in Schutzzonen laut Wiener Bauordnung liegen und ein authentisches historisches Erscheinungsbild aufweisen Von Objekten der “Kunst am Bau“. Zu dieser gehören insbesondere freistehende oder wandgebundene Kunstobjekte, die in der Zwischen- und Nachkriegszeit mit kulturpolitischem Hintergrund und mit Hilfe von öffentlichen Förderungen entstanden sind. Die geförderten Maßnahmen werden auf die im Stadtbild unmittelbar in Erscheinung tretenden Bauteile beschränkt. Darüber hinaus können folgende Arbeiten gefördert werden: In öffentlich zugänglichen Innenhöfen An historischen Innenausstattungen von Lokalen und Sakralbauten An historischen Geschäftsportalen, Brunnenanlagen oder Ähnlichem Die Förderung besteht in der Regel aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss (Subvention) zu jenen stadtbildpflegerischen Mehrkosten, die bei der Instandsetzung/Restaurierung eines Gebäudes nach den Richtlinien der Altstadterhaltung entstehen. Sie bezieht sich also speziell auf jene Maßnahmen, die über eine gemäß den Bauvorschriften durchzuführende Instandsetzung hinausgehen.
Förderung der Revitalisierung von Baudenkmälern
Steiermark
Die Revitalisierung hat das Ziel, durch die Förderung von Maßnahmen, die der Erhaltung historisch wertvoller Bauten und Anlagen dienen, das baukulturelle Erbe im Allgemeinen sowie die regionalen Identitäten zu bewahren. Des Weiteren sollen durch die Notwendigkeit des Einsatzes spezialisierter Fachleute, die erforderlichen traditionellen Handwerkstechniken gepflegt und so die einschlägigen Berufszweige in ihrer Existenz unterstützt werden. Im Hinblick auf den hohen Anteil an handwerklicher Arbeit kommt den Revitalisierungsmaßnahmen auch eine wesentliche arbeitsmarktpolitische Bedeutung zu. Art und Ausmaß der Förderung: Nicht rückzahlbarer Förderbeitrag im Ausmaß von 50 % der anerkannten Kosten für Planungen, Befundungen o.ä., jedoch maximal € 3.000,- pro Objekt und Jahr Nicht rückzahlbarer Förderbeitrag im Ausmaß von maximal 10 % der anerkannten denkmalrelevanten Kosten, jedoch maximal € 20.000,- pro Objekt und Jahr oder wahlweise Förderungsdarlehen des Landes Steiermark (derzeit 0,5 % p.a. dekursive Verzinsung, zehn Jahre Laufzeit) im Ausmaß von maximal der Hälfte der anerkannten denkmalrelevanten Kosten, jedoch maximal € 150.000,- pro Objekt und Jahr des zu fördernden Objektes. Ein Förderungsdarlehen kann nur gewährt werden, wenn im Grundbuch des zu fördernden Objektes eine Sicherstellung auf dem ersten Geldrang möglich ist. Neben dem Pfandrecht wird für das Land Steiermark auch ein Veräußerungsverbot im Grundbuch eingetragen.