Förderung der Denkmal- und Ortsbildpflege Link zur Förderung

Gefördert werden der Erhalt und die Sanierung von profanen und sakralen Baudenkmälern, Burgen, Schlössern, Kirchen und denkmalgeschützten Privatgebäuden.

siehe Antragsformular

Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung durch Vorlage von saldierten Originalbelegen.

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Kulturförderungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1014604