Förderung der Denkmal- und Ortsbildpflege Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden der Erhalt und die Sanierung von profanen und sakralen Baudenkmälern, Burgen, Schlössern, Kirchen und denkmalgeschützten Privatgebäuden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
https://www.burgenland.at/

siehe Antragsformular

Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung durch Vorlage von saldierten Originalbelegen.

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Kulturförderungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1014604