Annuitätenzuschüsse gemäß Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 - K-WBFG 2017 Link zur Förderung kopieren

Annuitätenzuschüsse, die bei Gewährung eines Wohnbauförderungskredites zur Rückzahlung eines weiteren Hypothekarkredites geleistet werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 11 - Wohnbau
Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
050536-31002
abt11.wohnbau@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-11/Wohnbau

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Bei der Erstgewährung ist die Aufnahme eines hypothekarisch besicherten Bank- oder Bausparkassenkredites mindestens in Höhe des in der Zusicherung als zuschussfähig ausgewiesenen Betrages (Kreditvertrag) sowie der Bezug der geförderten Wohnung als Hauptwohnsitz und bei der Weitergewährung das Jahreseinkommen (Familieneinkommen) des Förderungswerbers nachzuweisen.

Rechtsgrundlage

§ 9 Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 - K-WBFG 2017, LGBl. Nr. 68/2017 idgF; Richtlinie für die Förderung der Errichtung von Wohnraum im Eigentum (Eigenheime, Doppelhäuser, Gruppenwohnbau, Auf-, Zu-, Um- oder Einbauten in Wohnhäusern oder sonstigen Gebäuden) gemäß Kärntner Wohnbauförderungsgesetz K-WBFG 2017, LGBl. Nr. 68/2017, gültig 01.01.2018 bis 31.12.2018 und gültig 01.01.2019 bis 31.12.2019; Richtlinie für die Förderung des Ersterwerbs von Wohnraum (Erwerb von Eigentumswohnungen, Eigenheimen und Eigenheimen im Gruppenwohnbau) gemäß Kärntner Wohnbauförderungsgesetz K-WBFG 2017, LGBl. Nr. 68/2017, gültig 01.01.2018 bis 31.12.2018, gültig 01.01.2019 bis 31.12.2019 und gültig 01.01.2020 bis 31.12.2020 gemäß Kärntner Wohnbauförderungsgesetz K-WBFG 2017, LGBl.Nr. 68/2017, idgF; Richtlinie für die Förderung der Errichtung von Wohnraum im Eigentum (Eigenheime, Doppelhäuser, Gruppenwohnbau, Auf-, Zu-, Um- oder Einbauten in Wohnhäusern oder sonstigen Gebäuden) gemäß Kärntner Wohnbauförderungsgesetz K-WBFG 2017, LGBl.Nr. 68/2017, idgF, gültig 01.01.2021 bis 31.12.2021; Richtlinie für die Förderung der Errichtung von Wohnraum im Eigentum (Eigenheime, Doppelhäuser, Gruppenwohnbau, Auf-, Zu-, Um- oder Einbauten in Wohnhäusern oder sonstigen Gebäuden) gemäß Kärntner Wohnbauförderungsgesetz K-WBFG 2017, LGBl.Nr. 68/2017, idgF, gültig 01.01.2022 bis 31.12.2023 und Richtlinie für die Förderung der Errichtung von Wohnraum im Eigentum (Eigenheime, Doppelhäuser, Gruppenwohnbau, Auf-, Zu-, Um- oder Einbauten in Wohnhäusern oder sonstigen Gebäuden) gemäß Kärntner Wohnbauförderungsgesetz K-WBFG 2017, LGBl.Nr. 68/2017, idgF, gültig 01.01.2023 bis 31.12.2023
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1043926