Bei der Erstgewährung ist die Aufnahme eines hypothekarisch besicherten Bank- oder Bausparkassenkredites mindestens in Höhe des in der Zusicherung als zuschussfähig ausgewiesenen Betrages (Kreditvertrag) sowie der Bezug der geförderten Wohnung als Hauptwohnsitz und bei der Weitergewährung das Jahreseinkommen (Familieneinkommen) des Förderungswerbers nachzuweisen.
Rechtsgrundlage
§ 9 Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 - K-WBFG 2017, LGBl. Nr. 68/2017 idgF; Richtlinie für die Förderung der Errichtung von Wohnraum im Eigentum (Eigenheime, Doppelhäuser, Gruppenwohnbau, Auf-, Zu-, Um- oder Einbauten in Wohnhäusern oder sonstigen Gebäuden) gemäß Kärntner Wohnbauförderungsgesetz K-WBFG 2017, LGBl. Nr. 68/2017, gültig 01.01.2018 bis 31.12.2018 und gültig 01.01.2019 bis 31.12.2019; Richtlinie für die Förderung des Ersterwerbs von Wohnraum (Erwerb von Eigentumswohnungen, Eigenheimen und Eigenheimen im Gruppenwohnbau) gemäß Kärntner Wohnbauförderungsgesetz K-WBFG 2017, LGBl. Nr. 68/2017, gültig 01.01.2018 bis 31.12.2018, gültig 01.01.2019 bis 31.12.2019 und gültig 01.01.2020 bis 31.12.2020 gemäß Kärntner Wohnbauförderungsgesetz K-WBFG 2017, LGBl.Nr. 68/2017, idgF; Richtlinie für die Förderung der Errichtung von Wohnraum im Eigentum (Eigenheime, Doppelhäuser, Gruppenwohnbau, Auf-, Zu-, Um- oder Einbauten in Wohnhäusern oder sonstigen Gebäuden) gemäß Kärntner Wohnbauförderungsgesetz K-WBFG 2017, LGBl.Nr. 68/2017, idgF, gültig 01.01.2021 bis 31.12.2021; Richtlinie für die Förderung der Errichtung von Wohnraum im Eigentum (Eigenheime, Doppelhäuser, Gruppenwohnbau, Auf-, Zu-, Um- oder Einbauten in Wohnhäusern oder sonstigen Gebäuden) gemäß Kärntner Wohnbauförderungsgesetz K-WBFG 2017, LGBl.Nr. 68/2017, idgF, gültig 01.01.2022 bis 31.12.2023 und Richtlinie für die Förderung der Errichtung von Wohnraum im Eigentum (Eigenheime, Doppelhäuser, Gruppenwohnbau, Auf-, Zu-, Um- oder Einbauten in Wohnhäusern oder sonstigen Gebäuden) gemäß Kärntner Wohnbauförderungsgesetz K-WBFG 2017, LGBl.Nr. 68/2017, idgF, gültig 01.01.2023 bis 31.12.2023
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:
Leistungsart
Förderungen - Direkte Förderungen
Referenznummer
1043926