Adaptierung des Privatfahrzeuges Link zur Förderung kopieren

Zuschüsse zur behindertengerechten Adaptierung von Privatfahrzeugen, die zur Erreichung des Arbeitsplatzes benötigt werden. Die behindertengerechte Adaptierung eines PKW im Sinne des § 24 Abs. 1 Z 5 des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes 2000 umfasst

  • die Ausstattung mit Automatikgetriebe;
  • die Umrüstung auf Handbetrieb.

Für die Adaptierung gemäß Abs. 1 Z 1 und 2 wird jeweils ein Zuschuss in Höhe von bis zu 806 Euro gewährt.

Rechtsgrundlage

§ 24 Burgenländisches Sozialhilfegesetz 2000, Bgld. Behindertenhilfeverordnung

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1041938