Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Zuschüsse zur behindertengerechten Adaptierung von Privatfahrzeugen, die zur Erreichung des Arbeitsplatzes benötigt werden. Die behindertengerechte Adaptierung eines PKW im Sinne des § 24 Abs. 1 Z 5 des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes 2000 umfasst
- die Ausstattung mit Automatikgetriebe;
- die Umrüstung auf Handbetrieb.
Für die Adaptierung gemäß Abs. 1 Z 1 und 2 wird jeweils ein Zuschuss in Höhe von bis zu 806 Euro gewährt.