Hilfe zur Teilhabe für Menschen mit Behinderungen im Bundesland Salzburg - Lohnkostenzuschüsse Link zur Förderung

Es werden Lohnkostenzuschüsse für jene Menschen mit Behinderungen gewährt, die wegen ihrer Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt mit Personen ohne Behinderungen nicht mit Erfolg konkurrieren können. Der Lohnkostenzuschuss gewährleistet ein zumindest kollektivvertraglich betriebsübliches Entgelt für die Beschäftigung in der Form, dass für den Dienstnehmer mit Behinderungen dem Arbeitgeber der Unterschied zwischen dem tatsächlichen Wert der Arbeitsleistung des Dienstnehmers mit Behinderungen und dem Arbeitsentgelt, höchstens jedoch 50 % vom Entgelt ersetzt werden.

Alle belegbaren Tatsachen sind zu belegen und werden überprüft zB durch Erhebung der Einkommenssituation bei der Kostenbeitragsfestsetzung.

Rechtsgrundlage

§ 11 Salzburger Teilhabegesetz, LGBl 93/1981 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1016310