Lohnkostenzuschuss für Dienstgeber aus der Unfallversicherung
Österreich
Als berufliche Maßnahme der Rehabilitation (Hilfe zur Erlangung einer Arbeitsstelle) kann der Unfallversicherungsträger dem/der Dienstgeber/in eines/einer Versehrten, der/die eine Arbeitsstelle angenommen hat, in der er/sie seine/ihre volle Leistungsfähigkeit erst nach Erlangung der erforderlichen Fertigkeit erreichen kann, für die Übergangszeit, längstens aber für vier Jahre, wenn er/sie dem/der Versehrten das betriebsübliche Entgelt zahlt, einen Zuschuss gewähren.