Kleidermehrverschleißpauschale aus der Unfallversicherung
Österreich
Allen Prothesenträger/inne/n bzw. Benützer/inne/n von Selbstfahrern bzw. Träger/inne/n von Stützmiedern war in der Vergangenheit nach den Richtlinien der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt über die Gewährung von Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln eine jährliche Kleidermehrverschleißpauschale, entsprechend zu den zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Sätzen, zu gewähren. Wurde eine Kleidermehrverschleißpauschale vor dem 31.12.1988 zugesprochen, war diese Leistung (in der bisher geltenden Höhe) zu belassen. Bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter versicherte Prothesenträger/innen, Querschnittgelähmte mit Inkontinenz der Blase und des Darmes, Benützer/innen von Selbstfahrern und Träger/innen von Stützmiedern erhalten nach Maßgabe der Richtlinien der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter zur Durchführung der Rehabilitation eine jährliche Kleidermehrverschleißpauschale, entsprechend den zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Sätzen.