Integritätsabgeltung aus der Unfallversicherung
Österreich
Wurde der Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit durch die grob fahrlässige Außerachtlassung von Arbeitnehmerschutzvorschriften verursacht und hat der/die Versicherte dadurch eine erhebliche und dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Integrität erlitten, so gebührt, wenn wegen der Folgen dieses Arbeitsunfalls oder dieser Berufskrankheit auch ein Anspruch auf Versehrtenrente bzw. in der bäuerlichen Unfallversicherung auf Betriebsrente besteht, eine angemessene Integritätsabgeltung. Die Integritätsabgeltung wird als einmalige Leistung gewährt. Sie ist entsprechend der Schwere des Integritätsschadens abzustufen.