Unfallversicherungsbeiträge für Bezieher von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung Link zur Förderung kopieren

Bezieher/innen von bestimmten Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Teilnehmer/innen an Schulungsmaßnahmen des AMS, Bezieher/innen von Weiterbildungsgeld) sind in die gesetzliche Unfallversicherung einbezogen. Aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung werden die Unfallversicherungsbeiträge an die Träger der Sozialversicherung geleistet.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend
+43 1 71100

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§§ 6 und 40a Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977 idgF

Leistungsart

Sozialversicherungsleistungen, Ruhe- und Versorgungsbezüge

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit.
Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit durch soziale Absicherung
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1004134