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Förderungen zum Thema Arbeitssuchende

Arbeitsstiftungen
Salzburg
Das Land Salzburg hat ein Paket an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen geschnürt, das auf die Entlastung der Unternehmen und auf die Qualifizierung der Arbeitskräfte setzt. Qualifizierung schafft Arbeitsplatzsicherheit, erhöht die Chancen am Arbeitsmarkt und stärkt den Standort Salzburg. Stiftungen sind ein sehr wirksames Instrument zur Abfederung von negativen Folgen eines Arbeitsplatzverlustes. Ziel ist es, mittels unterschiedlicher Maßnahmen den arbeitslosen Menschen wieder Perspektiven aufzuzeigen und sie auf ihrem Weg in den Wiedereinstieg in das Berufsleben bestmöglich zu unterstützen. Auf Initiative eines oder mehrerer Unternehmen, die von einem größeren bzw. für das Unternehmen bedeutsamen Personalabbau betroffen sind, werden – im Regelfall auf Grund von Vereinbarungen im Sozialplan – Maßnahmen des Outplacements bereitgestellt (Arbeitsstiftung). Die Finanzierung erfolgt überwiegend über einen Unternehmensbeitrag pro Stiftungsteilnehmer. Zur Ausfinanzierung der Stiftung unterstützt das Land Salzburg. Um die sozialen Härten abzufedern und den von der Unternehmensschließung Betroffenen die Möglichkeit einzuräumen, sich für die Anforderungen am Arbeitsmarkt weiter zu qualifizieren, wurde eine Insolvenzstiftung eingerichtet. Generelle Zielsetzung der auszuarbeitenden, individuellen Maßnahmenpläne ist die Neu-, Höher- bzw. Weiterqualifizierung der Stiftungsteilnehmer. Diese Kosten werden zu gleichen Teilen durch das AMS und das Land Salzburg getragen werden.
Outplacementstiftung
Österreich
Förderung von Dienstleistungen im Rahmen von Outplacementstiftungen. Die Maßnahmen der Arbeitsstiftung sind ein sozialpartnerschaftliches Instrument, die infolge des Strukturwandels notwendige Anpassungsprozesse arbeitsmarktpolitisch unterstützen. Das Arbeitsmarktservice kann über die Option einer Arbeitsstiftung als Instrument für einen sozialverträglichen Personalabbau bzw. als Instrument zur Behebung des Fachkräftemangels informieren (und allenfalls unter bestimmten Bedingungen beschränkt fördern). Ob Maßnahmen der Arbeitsstiftung bereitgestellt werden oder nicht, hängt von der Initiative und Finanzierung der betroffenen Unternehmen und von der Mitwirkung der überbetrieblichen bzw. betrieblichen Sozialpartner ab. Die Mitfinanzierung des Arbeitsmarktservice ist grundsätzlich auf die Gewährung von finanziellen Leistungen an die TeilnehmerInnen beschränkt (Leistungsfortbezug mit DLU-Mindestsicherung oder DLU-Beihilfe; allenfalls Beihilfe für Kursnebenkosten und für Kinderbetreuung). Die Kosten für die Errichtung und für den laufenden Betrieb der Stiftungseinrichtung (Stiftungsmanagement) sowie die Maßnahmenkosten für die TeilnehmerInnen (einschließlich der notwendigen Zuwendung zur Abdeckung schulungsbedingter Mehraufwendungen) sind grundsätzlich von den Unternehmen, durch Beteiligungen anderer Stellen oder aus sonstigen Beiträgen zu finanzieren. Ist der Stiftungseinrichtung – trotz ernstlicher Bemühungen – die Ausfinanzierung des Stiftungsprojektes nicht möglich, kann das Arbeitsmarktservice in beschränktem Ausmaß eine Projektförderung gewähren.