Für die Durchführung dieses Programms schließt das Arbeitsmarktservice (AMS) mit einem bzw. mehreren geeigneten Beratungsunternehmen ein Werkvertrag ab, um die erforderlichen Beratungskapazitäten zur Verfügung stellen zu können. Für das Vergabeverfahren werden die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes in der jeweils geltenden Fassung angewendet. Als Vergabeverfahren wird das offene Verfahren angewandt.
Die Beratungsleistungen sind in vier Phasen gegliedert:
- Klärungsphase: Beurteilung der Realisierbarkeit der Unternehmensidee oder eines Unternehmenskonzeptes, Abklärung der persönlichen Voraussetzungen und des Qualifizierungsbedarfs der_des potenziellen Gründer_in.
- Vorbereitungsphase: Beratung bei der Ausarbeitung eines Unternehmenskonzeptes und Finanzplanes sowie Erstellung eines Qualifizierungskonzeptes.
- Realisierungsphase: Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit mit Gewährung der Gründungsbeihilfe für die ersten zwei Monate. Ergänzende Beratung bei Bedarf.
- Nachbetreuungsphase: Beratung zur dauerhaften Festigung der Unternehmensgründung und zur Beseitigung von auftretenden Hindernissen.
Das Programm ist konzipiert für arbeitslose Personen, die beabsichtigen, sich selbstständig zu machen, bereits über eine konkrete Unternehmensidee verfügen und entsprechend beruflich geeignet sind. Arbeitssuchende Personen, die noch beschäftigt sind und in absehbarer Zeit ihren Arbeitsplatz verlieren werden, können zur Abklärung der Voraussetzungen für eine selbstständige Tätigkeit im Rahmen der Klärungsphase Beratungstermine in Anspruch nehmen. Vor Beginn der Vorbereitungsphase müssen auch diese Personen arbeitslos vorgemerkt sein.
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