Für die Dauer der Teilnahme an Maßnahmen der Nach- und Umschulung sowie zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt im Auftrag des Arbeitsmarktservice gebührt zusätzlich zum täglichen Arbeitslosengeld bzw. zur täglichen Notstandshilfe zur Abgeltung der mit der Teilnahme an solchen Maßnahmen verbundenen Mehraufwendungen ein Zusatzbetrag.
Dieser beträgt für das Jahr 2025 tgl. 2,60 Euro (wird jährlich valorisiert). Bei über vier Monate dauernden Schulungen gebührt der dreifache Betrag, bzw. bei über zwölf Monate dauernden Schulungen der fünffache Betrag. Liegen die Voraussetzungen für den fünffachen Betrag vor, so darf die täglich gebührende Leistung den Grenzbetrag von 46,67 Euro nicht überschreiten; in diesen Fällen gebührt aber jedenfalls der dreifache Betrag.