Aus- und Weiterbildungen mit Zuschuss (Förderung von Zeitarbeitskräften) - ABMZS Link zur Förderung

Aus- und Weiterbildungen gem. § 3 der SWF-Leistungsordnung idgF müssen zu einer verbesserten Einsatzfähigkeit der Zeitarbeitskräfte führen, kontinuierliche Beschäftigung ermöglichen und die dafür förderliche Qualifikation vermitteln.

Aus- und Weiterbildungen gem. § 3 Abs 4 der SWF-Leistungsordnung idgF können auch in Kombination mit einer Bildungskarenz (Weiterbildungsgeld)/Bildungsteilzeit (Bildungsteilzeitgeld und Aktiveinkommen)/einem Fachkräftestipendium (Fachkräftestipendium) absolviert werden. Der wöchentliche Umfang der Aus- und Weiterbildung mit Zuschuss hat dem vorangegangenen Beschäftigungsausmaß vor Eintritt in die Aus- und Weiterbildung mit Zuschuss zu entsprechen.

Der SWF zahlt der Zeitarbeitskraft einen Zuschuss als Ergänzungszahlung zum Weiterbildungsgeld/Fachkräftestipendium bzw. zum Bildungsteilzeitgeld und Aktiveinkommen. Sobald der Bezug des Weiterbildungs-/Bildungsteilzeitgeldes/ Fachkräftestipendiums wegfällt, wird kein weiterer Zuschuss gewährt bzw. ist ein darüber hinaus gewährter Zuschuss zurückzuzahlen.

Der Zuschuss vermindert sich bei der Bildungskarenz/Bildungsteilzeit/beim Fachkräftestipendium um etwaige Zuverdienste.

Der Zuschuss gebührt ausschließlich während der Aus- bzw. Weiterbildungsdauer.

Anspruchsberechtigt sind alle Zeitarbeitskräfte, die sich zu Beginn und während der Aus- und Weiterbildung mit Zuschuss in einem unaufgelösten, aufrechten Arbeits-/Dienstverhältnis befinden, sich aus- und weiterbilden lassen wollen und deren gewerbliches Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen seine Beiträge zum Sozial- und Weiterbildungsfonds (SO-Beiträge) gem. § 22d AÜG vollständig bzw. nach Ratenvereinbarung pünktlich einbezahlt hat.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

SWF - Sozial- und Weiterbildungsfonds
01890908440
office@swf-akue.at
https://www.swf-akue.at/index.php

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 03.10.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Leistungswerberin/Leistungswerber =  Zeitarbeitskraft

  • Es fallen keine Kosten bei der Beantragung an
  • Die Förderungen der tatsächlich aufgewendeten Aus- und Weiterbildungskosten (Kurs- und Prüfungskosten, Kosten für Unterlagen, div. Gebühren) werden durchgängig im Jahr nach Abschluss der Aus- und Weiterbildung mit Zuschuss ausbezahlt, der Zuschuss (in Kombination mit Bildungskarenz/Bildungsteilzeit/Fachkräftestipendium) monatlich, variable Beträge

Prüfen der eingereichten Förderunterlagen

Rechtsgrundlage

Arbeitskräfteüberlassungsgesetz BGBl. I Nr. 111/2022, SWF-Leistungsordnung idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,9 Mio. Euro

Wirkungsziele

Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit

Referenznummer

1061829