BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IX (SWF)
Der Antrag auf Arbeitslosenunterstützung muss vollständig und korrekt innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der Arbeitslosigkeit (= 1. Tag nach dem arbeitsrechtlichen Ende des Arbeits-/Dienstverhältnisses) ins SWF-Onlineportal eingebracht werden.
Befüllen des SWF-Onlineportals mit den relevanten Daten zur Arbeitslosenunterstützung.
Unterlagen für die Arbeitslosenunterstützung:
- unterfertigtes Antragsformular auf Arbeitslosenunterstützung
- unterfertigte Datenschutz-Einwilligungserklärung
- Identitätsnachweiskopie mit Foto und handschriftlicher Unterschrift (z.B. Reisepass/Personalausweis/Führerschein)
- Dienstvertrag/Überlassungsmitteilung(en) zur Überprüfung, ob die antragstellende Person tatsächlich als Zeitarbeitskraft beschäftigt war
Im Bedarfsfall können für die Bearbeitung des Antrages notwendige Unterlagen nachgefordert werden.
Das Antragsformular auf Arbeitslosenunterstützung und die Datenschutz-Einwilligungserklärung erhalten Sie nach vormaliger Registrierung im SWF-Onlineportal.