Arbeitslosenunterstützung (Förderung von Zeitarbeitskräften) - ALU Link zur Förderung

Die Arbeitslosenunterstützung des SWF gem. § 6 der SWF-Leistungsordnung idgF kann von einer ehemalig beschäftigten Zeitarbeitskraft beantragt werden.

  • Die Arbeitslosenunterstützung ist eine (einmalige) finanzielle Unterstützung pro Anlassfall in Höhe von € 300,- bzw. € 75,-nach einem vormalig geringfügigen Arbeits-/Dienstverhältnis. Sollte die Arbeitslosigkeit länger als ein Monat andauern, kann eine weitere Unterstützung von € 300,- beantragt werden.
  • Die Arbeitslosenunterstützung unterliegt weder der Sozialversicherungspflicht noch der Veranlagung zur Einkommenssteuer und muss auch nicht vom Arbeitslosengeld bzw. der Notstandshilfe des AMS in Abzug gebracht werden.
  • Die Arbeitslosenunterstützung kann von der ehemalig beschäftigten Zeitarbeitskraft bei Erfüllung der Voraussetzungen mehrmals pro Kalenderjahr beantragt werden.
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

SWF - Sozial- und Weiterbildungsfonds
01890908450
https://www.swf-akue.at/index.php

Leistungswerberin/Leistungswerber =  Zeitarbeitskraft

  • Es fallen keine Kosten bei der Beantragung an
  • Förderungen von Arbeitslosenunterstützungen werden durchgängig im Jahr nach Entstehung des Anspruches ausbezahlt, fixe Beträge

Prüfen der eingereichten Förderunterlagen

Rechtsgrundlage

Arbeitskräfteüberlassungsgesetz BGBl. I Nr. 111/2022, SWF-Leistungsordnung idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Budgetiertes Volumen

2,5 Mio. Euro

Wirkungsziele

Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit

Referenznummer

1061613