Die Richtlinie des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft für die Übernahme von Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft („Haftungs-Richtlinie“) bildet die Grundlage für die Übernahme von Haftungen für Kredite.
Ziel der Haftungs-Richtlinie ist es, den Zugang zu Fremdkapital für kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft zu erleichtern.