Gewerbliche Tourismusförderung 2023-2027 - Unternehmensstabilisierung Link zur Förderung

Die Richtlinie des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft zur Unternehmensstabilisierung in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft („Tourismus-Unternehmensstabilisierungs-Richtlinie“) bildet die Grundlage für die Gewährung von Unterstützungen für die Wiederherstellung der wirtschaftlichen Stabilität touristischer Angebotsträger.

Das Ziel der Tourismus-Unternehmensstabilisierungs-Richtlinie besteht darin, kleine und – sofern daraus keine unzumutbare Wettbewerbsverfälschung entsteht – mittlere Unternehmen, die wesentliche Angebotsträger der heimischen Tourismuswirtschaft sind und eine langfristige Erfolgschance haben, sich aber in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, mit Hilfe von ideellen und finanziellen Maßnahmen zu unterstützen und ihre wirtschaftliche Stabilität wiederherzustellen. Damit wird nicht nur touristisches Angebot erhalten, sondern auch Beschäftigung gesichert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (OeHT)
Strauchgasse 3, 1010 Wien
https://www.oeht.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz), BGBl. Nr. 432/1996 in der jeweils geltenden Fassung; Richtlinie des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft zur Unternehmensstabilisierung in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft (Tourismus-Unternehmensstabilisierungs-Richtlinie)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Stärkung und nachhaltige Entwicklung des Tourismusstandortes Österreich

Referenznummer

1061480