Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Maßnahmen des Klimaschutzes gemäß § 19 Abs. 2 des Tiroler Naturschutzgesetzes 2005, wie etwa:
- Maßnahmen zum Schutz der Moore und von Systemen mit Senkenfunktion aufgrund ihres Beitrags zur Kohlenstoffbindung und Treibhausgasreduktion (Moore als Klimaregulatoren),
- Maßnahmen zur Unterstützung und Verbesserung klimarelevanter Ökosystemleistungen bzw. Beiträge zur Aufrechterhaltung von Ökosystemfunktionen;
- innovative klimaeffiziente Maßnahmen, insbesondere ergänzende Kooperationsprojekte der Klimakoordination, und
- Öffentlichkeitsarbeit zur Bewusstseinsbildung für die Angelegenheiten des Klimaschutzes und die Anpassung an den Klimawandel (Klimaschutzbildung).