Naturschutzförderung Land Tirol Link zur Förderung kopieren

Das Land Tirol gewährt nach Maßgabe der im Landesvoranschlag jeweils zur Verfügung stehenden Mittel Förderungen zur Erhaltung und Pflege der Natur im Sinne der Ziele nach § 1 Abs. 1 des Tiroler Naturschutzgesetzes 2005 – TNSchG 2005, LGBl. Nr. 26, in der jeweils geltenden Fassung.

Diese Mittel sind grundsätzlich zu verwenden zur Förderung von Grundlagen-, Planungs-, Investitions- und Betreuungskosten für Maßnahmen zur Erhaltung und zur Pflege der Natur im Sinne der Ziele nach § 1 Abs. 1 und § 18 Abs. 1 und 2 TNSchG 2005, das sind insbesondere:

a. zur Bewahrung, Pflege und Schaffung von naturschutzfachlich wertvollen Lebensräumen („Lebensraumförderung“)

b. zum Schutz und zur Förderung besonderer naturschutzrelevanter Arten („Artenschutzförderung“)

c. zur Erhaltung traditioneller bäuerlicher Kleinarchitektur („Landschaftsschutzförderung“)

d. zur Förderung der Öffentlichkeitsarbeit auf dem Gebiet des Naturschutzes, insbesondere durch Maßnahmen der Sensibilisierung („Förderung der Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit“)

e. zur Betreuung und nachhaltigen Entwicklung von Schutzgebieten („Schutzgebietsförderung“)

f. zur Erstellung von Grundlagen und Plänen, insbesondere die Förderung von Forschungsvorhaben („Förderung der Naturschutzforschung und -planung“)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol Abteilung Umweltschutz
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
https://www.tirol.gv.at/umwelt

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlung der zugesagten Förderung bei Projekten wird auf Basis geprüfter Originalbelege samt Zahlungsnachweisen und Vorlage eines Projektberichtes durchgeführt. Stichproben und Vorortkontrollen werden für Projekte und Flächenförderungen durchgeführt.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie Natur- und Klimaschutz 2017; Tiroler Naturschutzgesetz 2005
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1014992