NÖ Schülerbeihilfe Link zur Förderung

Das Land Niederösterreich gewährt bedürftigen Schülerinnen und Schülern von der 1. bis zur 5. Klasse der allgemeinbildenden höheren Schulen und von der 1. Klasse Kindergartenpädagogik bei Erfüllung des erforderlichen Schulerfolges Schülerbeihilfe.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Schulen und Kindergärten, K4_5
post.k4_5@noel.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Richtlinien Schülerbeihilfe
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1042589