Beihilfe zum Ankauf von Schulartikeln sowie Fahrtkostenzuschüsse im Rahmen der Grundversorgung; NÖ Link zur Förderung

Gewährung einer Beihilfe zum Ankauf von Schulartikeln einmal pro Jahr und von Fahrtkostenzuschüssen für Schüler im Rahmen der Grundversorgung in Niederösterreich.

Rechtsgrundlage

Grundversorgungsvereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, NÖ Grundversorgungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1027945