Unterstützungsleistung für Gewerbetreibende bei lang andauernder Krankheit
Österreich
Selbständig Erwerbstätige, bei denen die Aufrechterhaltung ihres Betriebes von ihrer persönlichen Arbeitsleistung abhängt und die in ihrem Unternehmen regelmäßig entweder keinen oder weniger als 25 Dienstnehmer/innen beschäftigen, haben einen Anspruch auf Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit. Anspruch auf diese Leistung besteht ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit – rückwirkend ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit ‑ bis zu einer Höchstdauer von 20 Wochen für ein und dieselbe Krankheit. Die Unterstützungsleistung gebührt im Ausmaß eines täglichen Fixbetrags, der jährlich valorisiert wird.