Abgangsdeckung der Tierkörperentsorgungsges.m.b.H. (TKE) Link zur Förderung

Förderung der Abgangsdeckung an die Tierkörperentsorgunsges.m.b.H.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 - Land- und Forstwirtschaft, ländlicher Raum
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-10

Das Land Kärnten übernimmt 75 % der Kosten für anfallende Tierkadaver über 80 kg, die von der TKE direkt abgeholt werden.

Die Abrechnung erfolgt über die Erfassung der TKE direkt mit dem Land.

Rechtsgrundlage

Vertrag zwischen Land Kärnten und der Tierkörperentsorgungsges.m.b.H.

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1025980