Nationalpark- und Flächenprämie Link zur Förderung

Für die Erhaltung der Kulturlandschaft im Nationalpark Hohe Tauern unterstützt der Nationalparkfonds sowohl die Alpung der Tiere als auch das Offenhalten der Almfutterflächen.

Förderwerber kann jede natürliche oder juristische Person sein, die Eigentümer, Nutzungsberechtigter oder Pächter einer Privat- oder Gemeinschaftsalm ist, die ganz oder teilweise im Nationalpark Hohe Tauern liegt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Salzburger Nationalparkfonds
Mittersill

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlung erfolgt im Dezember des laufenden Jahres.

Bei der Gewährung von Förderungen sind bereits geleistete oder noch zu leistende Entschädigungen und Abgeltungen zur Gänze zu berücksichtigen (§ 37 Abs 4 Salzburger Nationalparkgesetz 2014 idgF).

Überprüfung der Flächendaten und Auftriebszahlen

Rechtsgrundlage

Gesetz vom 29. Oktober 2014 über den Nationalpark Hohe Tauern im Land Salzburg (S.NPG), LGBl. Nr. 3/2015 idgF, Allgemeine Richtlinien betreffend die Gewährung von Förderungsmitteln des Salzburger Nationalparkfonds
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1020890