Arbeitsplatzförderung in der Landwirtschaft Link zur Förderung

Gefördert werden landwirtschaftliche Betriebsführerinnen und Betriebsführer, die einen Angehörigen oder die Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen hauptberuflich in ihrem Betrieb beschäftigen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
0732/7720-11501
lfw.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Höfesicherung:

Beihilfe in Höhe von 75 Euro bzw. 150 Euro je Monat

Verein Immanuel:

Beihilfe in Höhe von 300 Euro je Monat

Durch den Datenaustausch mit der SVB.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF; Sonderrichtlinie zur Höfesicherung idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,945 Mio. Euro

Referenznummer

1021633