Förderung der Erziehung und Entwicklung für Kindergartenkinder und SchülerInnen mit Behinderung Link zur Förderung kopieren

Förderung der Erziehung und Entwicklung in AVS Förderkindergärten und in Einrichtungen mit bzw. ohne Internat sowie in den sozialpädagogischen Zentren des Landes Kärnten. Die Förderung kann entweder vollintern oder halbintern erfolgen.

Förderadressat: Kindergartenkinder und SchülerInnen mit Behinderung gemäß § 2 Abs. 1 K-ChG bis zur Beendigung der gesetzlichen Schulpflicht bzw. max. nach Beendigung des freiwilligen 10. Schuljahres

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 4 - Soziales
Mießtaler Straße 1,
9020 Klagenfurt am Wörthersee

  • Bei vollinterner Unterbringung/Förderung sind die eigenen Mittel des Geförderten heranzuziehen, d.h. z.B. Pensionsgeldteilung 80 % - Verbleib von 20 % als Taschengeld, Pflegegeldeinbezug - Verbleib von 10 % der Pflegegeldstufe 3 als Taschengeld, Sonderzahlungen verbleiben zur Gänze beim Klienten. Vermögenswerte (Liegenschaften, Sparbuchvermögen) sind - sofern verwertbar - heranzuziehen, grundbücherliche Sicherstellung, Schonbetrag des verbleibenden Vermögens dzt. 600 % des Mindeststandards nach dem K-MSG.
  • Bei halbinterner Unterbringung/Förderung sind die eigenen Mittel des Geförderten insoweit zu berücksichtigen, als durch die Unterbringung der Bedarf gem. § 8 Abs. 1 K-ChG gedeckt ist (Mindeststandard), das Pflegegeld wird entsprechend der durchschnittlichen Dauer der Leistung als Einkommen berücksichtigt, d.h. ca. 40 % werden bei halbinterner Unterbringung ganztags, 20 % bei halbinterner Unterbringung halbtags einbehalten, 60 % bzw. 80 %  werden an den Geförderten bzw. Sachwalter ausbezahlt. Sonderzahlungen verbleiben zur Gänze beim Klienten.

Rechtsgrundlage

§§ 10 Abs. 1 bzw. 13 Kärntner Chancengleichheitsgesetz - K-ChG, LGBl. Nr. 8/2010, zuletzt in der Fassung LGBl. 56/2013 bzw. idgF. sowie bestehende Leistungsverträge zwischen dem Land Kärnten und den Einrichtungen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1020072