Kinder- und Jugenderholungsaktion / Feriencamp Link zur Förderung

  • Die Arbeitsvereinigung der Sozialhilfeverbände Kärntens (AVS) führt jährlich in Zusammenarbeit mit dem Sozialreferat des Amtes der Kärntner Landesregierung eine Erholungsaktion gesundheitlich gefährdeter und sozialbedürftiger Kinder im Vorschul- und schulpflichtigen Alter durch. Für die Aktion stehen die Jugendherbergen in Heiligenblut und C.I.F. in Bibione/Italien zur Verfügung.
  • Weiters führt die Arbeitsvereinigung der Sozialhilfeverbände Kärntens (AVS)  jährlich in Zusammenarbeit mit dem Sozialreferat des Amtes der Kärntner Landesregierung eine Erholungsaktion für gesundheitlich gefährdete und sozialbedürftige Jugendliche durch. Die Aktion findet im Almhüttendorf Klippitztörl statt.
  • Die Finanzierung dieser Vorhaben erfolgt durch einen Betriebskostenzuschuss an die AVS.

Die Berechnung des Elternbeitrages erfolgt durch die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde aufgrund des aktuellen Durchführungserlasses.

  • Fachaufsicht, Verlaufsbericht von BetreuerInnen über jedes Kind, Kinderfragebogen.
  • Endabrechnung durch AVS
  • Kontrolle der widmungsgemäßen Mittelverwendung durch Sozialreferat

Rechtsgrundlage

§ 21 - Kärntner Kinder- und Jugendhilfegesetz - K- KJHG, LGBl. 83/2013 idgF; Durchführungserlass Feriencamp für 14- 15jährige Jugendliche (Jugenderholungsaktion); Durchführungserlass Kinder- und Jugenderholungsaktion
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1031442